Recht & Digitales - Alle Podcastfolgen

In unserer Podcast-Reihe "Die Verbraucherhelden" vermitteln die Expert:innen der Verbraucherzentrale Bayern Hintergrundinfos zu Verbraucherthemen. Hier finden Sie alle Folgen, die im Rahmen des Projektes "Wirtschaftlicher Verbraucherschutz" entstanden sind.
© Die Verbraucherhelden - der Podcast der Verbraucherzentrale Bayern

Was mache ich, wenn ich ein Inkassoschreiben erhalten habe? Was sind eigentlich diese Cookies, auf die mich fast jede Website hinweist? Diese und viele weitere Fragen klärt Tatjana Halm, Referatsleiterin für den Bereich Recht und Digitales bei der Verbraucherzentrale Bayern, im Gespräch mit Expertinnen und Experten.

Off

Hier finden Sie alle Podcast-Folgen der Verbraucherhelden zu Rechts- und Digitalthemen:

2024:

2023:


2022:


2021:


2020:


Wünschen Sie sich einen Podcast zu einem bestimmten Thema? 
Dann schreiben Sie uns unter podcast@vzbayern.de

Die Episoden der Verbraucherhelden zu wirtschaftlich-rechtlichen Themen werden im Rahmen des Projekts "Wirtschaftlicher Verbraucherschutz" produziert, gefördert vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.

Förderhinweis BMUV

Was kostet eine Photovoltaikanlage?

Wenn Sie eine Solarstromanlage anschaffen möchten, sollten Sie mehrere Angebote vergleichen.
Lebensversicherung

Lebensversicherer FWU ist insolvent – was das für Sie bedeutet

Die FWU-Holdinggesellschaft ist insolvent. Mit ihr betroffen ist das luxemburgische Tochterunternehmen FWU Life Insurance Lux S.A.. Gegenüber der österreichischen Tochtergesellschaft erließ die Aufsicht zum Schutz der Verbraucherinteressen Maßnahmen.
Eine Frau steht vor einem geöffneten Paket mit Produkten und verweigert die Sendung

Vorsicht bei untergeschobenen Verträgen von Pflegehilfsmittelboxen

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen telefonisch Verträge für sogenannte kostenlose Pflegehilfsmittelboxen angeboten wurden. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse aber nur, wenn sie einen anerkannten Pflegegrad haben. Lehnt die Pflegekasse ab, können Verbraucher:innen auf den Kosten sitzenbleiben.