Stellenangebote

Aktuelle Stellenangebote der Verbraucherzentrale Bayern
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Referent (w/m/d) Öffentlichkeitsarbeit und Veranstaltungsmanagement

Für das Projekt "Verbraucherschutz in ländlichen Regionen für junge Menschen" (VLJM) suchen wir in München einen Referenten (w/m/d) für Öffentlichkeitsarbeit und Veranstaltungsmanagement.

Die Teilzeitstelle mit bis zu 32 Wochenstunden ist befristet bis 30.06.2025.

Stellenangebot Referent (w/m/d) VLJM [PDF-Download 368 KB]

Studentische Aushilfe oder Rechtsreferendar (w/m/d)

Im Referat Recht und Digitales in München suchen wir ab sofort eine studentische Aushilfe oder einen Referendar (w/m/d) der Rechtswissenschaften. Sie beurteilen auffällige AGB und wettbewerbsrechtliche Sachverhalte.

Die Stelle auf 520-Euro-Basis ist befristet bis 31.12.2024. Flexibles und mobiles Arbeiten ist möglich.

Stellenangebot Studentische Aushilfe oder Rechtsreferendar (w/m/d)  [PDF-Download 173,0 KB]

Fachberater (w/m/d) Altersvorsorge/Geldanlage in Nürnberg

Wir suchen in Nürnberg im Referat Finanzdienstleistungen ab dem 1. September 2024 einen Fachberater (w/m/d) für Altersvorsorge/Geldanlage - vorerst mit 20 Wochenstunden, ab 2025 in Vollzeit.

Stellenangebot "Fachberatung Altersvorsorge/Geldanlage " [PDF-Download 295 KB]

Wahlstation für Rechtsreferendare (w/m/d)

Die Verbraucherzentrale Bayern sucht für ihre Geschäftsstelle in München zivilrechtlich und wirtschaftsrechtlich orientierte Referendare (w/m/d).

Rechtsreferendar (w/m/d) [PDF-Download 186 KB]

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.
Hand hält rote BahnCard 25

Nach Klage der Verbraucherzentrale: Kündigungsfrist für BahnCard verkürzt

Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Thüringen hat die Deutsche Bahn die Kündigungsfristen für die BahnCard von 6 auf 4 Wochen verkürzt. Dies gilt jedoch nicht für alle BahnCards, sondern nur unter bestimmten Bedingungen. Die Verbraucherzentrale will weiter klagen, noch aus einem anderen Grund.

Urteil gegen Amazon: Gekauft ist gekauft

Amazon darf Kunden nach einer Kontosperrung nicht den Zugriff auf erworbene E-Books, Filme, Hörbücher und Musik verwehren. Wir helfen Betroffenen mit einem Musterbrief.