Presse- und Infoportal

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Hier finden Sie Informationen und Veröffentlichungen aus dem Projekt Verbraucherschutz in ländlichen Regionen für junge Menschen.
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Für mehr Informationen wenden Sie sich gerne an unser Team unter junge-verbraucher@vzbayern.de

Allgemeine Informationen:

 

Presseveröffentlichungen:

  • 11. Juni 2024: Pressemitteilung zur Preisverleihung des Ideenwettbewerbs "Landgemacht!" am 10. Juni 2024 in Berlin.
  • 07. März 2024: Pressemitteilung zum Finale des Ideenwettbewerbs "Landgemacht!"
  • 28. September 2023: Pressemitteilung zum Auftakt des bundesweiten Ideenwettbewerbs für mehr Verbraucherschutz „Landgemacht!“
  • 14. Juni 2023: Digitales Vernetzungs- und Austauschtreffen mit dem Thema "Wie kann Verbraucher*innenbildung für Jugendliche gelingen?" unseres Kooperationspartners IJAB (Fachstelle für Internationale Jugendarbeit der Bundesrepublik Deutschland e.V.) - eine Dokumentation finden Sie hier.
  • 21. März 2023: Auftaktveranstaltung des Projekts zusammen mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) in Berlin. Lesen Sie hier die Pressemitteilung zur Veranstaltung.

 

Gefördert vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages aus Mitteln des Bundesprogramms Ländliche Entwicklung und regionale Wertschöpfung (BULE+).

Förderhinweis BMUV

Schmuckbild

Abzocke auf online-wohngeld.de: Hier wird kein Wohngeld beantragt!

Auf der Website online-wohngeld.de könnten Verbraucher:innen den Eindruck bekommen, dass sie dort Wohngeld beantragen können. Das ist jedoch nicht der Fall und kostet auch noch Geld!

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.

Musterfeststellungsklage gegen Kreissparkasse Stendal

Die Kreissparkasse Stendal hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Deshalb klagt der vzbv für die Kund:innen der Sparkasse Klage. Kunden:innen sollen ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht.

Der vzbv führt die Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) nicht weiter. Kund:innen können die ihnen zustehenden Zinsen nun einfordern.