"Mahlzeit for Future" - Tipps für eine Zukunft auf dem Teller

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Eine Poster-Ausstellung
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Eine Poster-Ausstellung

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Bio, regional, saisonal und nachhaltig… so oder so ähnlich sollte unsere Ernährung heute aussehen. Wie gestalten wir unseren Speiseplan, damit er klimaschonend und zukunftsfähig ist? Das Lebensmittelangebot in unseren Supermärkten
ist riesig und  bleibt rund ums Jahr konstant. Daran haben wir uns mittlerweile gewöhnt und hinterfragen oft gar nicht, welche Auswirkungen das auf die Umwelt hat.

Unsere Poster-Ausstellung informiert Sie über die Zusammenhänge und gibt wertvolle Tipps für eine zukunftsfähige Ernährung.

 

Unsere Posterausstellung als Galerie zum Weiterklicken

Wir kommen mit der Ausstellung auch gerne zu Ihnen im Rahmen einer betreuten Aktion – im Raum München und Nürnberg. Sprechen Sie uns bei Interesse an.
Kontakt: Referat Lebensmittel und Ernährung, Verbraucherzentrale Bayern e.V., E-Mail: ernaehrung@vzbayern.de

Tipp für Lehrkräfte: Dieses Thema haben wir in unserem Schüler-Workshop "Mahlzeit for Future" für die Klassenstufen 7 bis 9 aufbereitet. Nähere Informationen finden Sie hier.

Korb mit Gemüse

Bio, Regionalität und Nachhaltigkeit

Erfahren Sie mehr über regionale Lebensmittel, Bio-Lebensmittel und klimabewusste, nachhaltige Ernährung.

Lebensversicherung

Lebensversicherer FWU ist insolvent – was das für Sie bedeutet

Die FWU-Holdinggesellschaft ist insolvent. Mit ihr betroffen ist das luxemburgische Tochterunternehmen FWU Life Insurance Lux S.A.. Gegenüber der österreichischen Tochtergesellschaft erließ die Aufsicht zum Schutz der Verbraucherinteressen Maßnahmen.
Eine Frau steht vor einem geöffneten Paket mit Produkten und verweigert die Sendung

Vorsicht bei untergeschobenen Verträgen von Pflegehilfsmittelboxen

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen telefonisch Verträge für sogenannte kostenlose Pflegehilfsmittelboxen angeboten wurden. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse aber nur, wenn sie einen anerkannten Pflegegrad haben. Lehnt die Pflegekasse ab, können Verbraucher:innen auf den Kosten sitzenbleiben.
Eine ältere Dame fährt im Treppenhauf mit einem Treppenlift

BGH-Urteil: Widerrufsrecht gilt auch bei Montage von Treppenliften

Auch die Montage von Treppenliften können Kund:innen widerrufen. Mit dieser Entscheidung hat der Bundesgerichtshof der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg am 20. Oktober 2021 recht gegeben. Die oft teuren Verträge lassen sich mit bestimmten Fristen rückgängig machen.