Krankenkasse: Pflichtversichert, freiwillig oder privat?

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Welche Art der Krankenversicherung möglich ist, bleibt für viele Menschen ein Buch mit sieben Siegeln. Wir entschlüsseln die wichtigsten Knackpunkte rund um die eigene Krankenversicherung und zeigen auf, worauf Versicherte hierbei in ihrem jeweiligen Lebensstadium achten sollten.
Verschiedene Generationen und eine Gesundheitskarte

Das Wichtigste in Kürze:

  • In welchen Versicherungsstatus man eingruppiert wird, richtet sich in der Regel nach den individuellen Lebensverhältnissen.
  • Beginnt ein neuer Lebensabschnitt, gehört die Krankenversicherung mit auf den Prüfstand, damit man nicht nur versorgungstechnisch, sondern auch finanziell richtig abgesichert ist.
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Pflichtversicherte

Arbeitnehmer mit einem Jahreseinkommen bis zu  64.350 Euro brutto (monatlich 5362,50) – werden automatisch gesetzlich krankenversichert. Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung zahlen Arbeitgeber und Beschäftigte seit dem 1. Januar 2019 zu gleichen Teilen. Dies gilt unverändert für die Pflegepflichtversicherung, bei der der Beitrag zum 1. Januar 2019 um 0,5 Punkte auf 3,05 Prozent des Bruttoeinkommens gestiegen ist. Beitragszahler ohne Kinder müssen durch den Kinderlosenzuschlag (0,25 Prozent) 3,3 Prozent zahlen.

Versicherte können eine zugelassene gesetzliche Kasse frei wählen und haben Anspruch auf die gültigen Leistungen. Wer eine passende Kasse für sich sucht, sollte darauf achten, welche Extras und Serviceleistungen die Krankenkasse bietet.

Freiwillig Versicherte

Besserverdiener, die mehr als 5.362,50 Euro im Monat brutto an Einnahmen erzielen, haben eine größere Wahlfreiheit: Sie können sich gesetzlich oder privat krankenversichern. Wer in einer gesetzlichen Kasse bleibt, gilt fortan als freiwillig versichert. Versicherte zahlen ihre Beiträge dann nicht nur von ihrem Verdienst, sondern müssen auf sonstige Einkünfte ebenfalls anteilig Beiträge zahlen. Doch auch Geringverdiener können freiwillig versichert sein, zum Beispiel Rentner oder Familienangehörige, die die Voraussetzungen für eine Pflichtversicherung nicht mehr erfüllen.

Der Nachteil: Sie müssen dann meist höhere Beiträge zahlen als Pflichtversicherte. Freiwillig Versicherte sollten deshalb bei jeder Änderung ihrer persönlichen Lebenssituation prüfen, ob und zu welchen Bedingungen sie in die günstigere Pflichtversicherung wechseln können.

Privatversicherte

Gutverdiener und Selbstständige können sich statt gesetzlich auch privat krankenversichern und profitieren zunächst von günstigen Beiträgen. Nachteilig ist, dass die private Krankenversicherung nicht beitragsfrei auf weitere Familienmitglieder ausgedehnt werden kann und die Versicherungsbeiträge im Laufe des Lebens in der Regel steigen. Eine Rückkehr in die gesetzliche Kasse ist meist ausgeschlossen.

Privat Krankenversicherte sollten deshalb von Anfang an Geld für die kontinuierlichen Beitragssteigerungen beiseitelegen. Der Zahlbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung kann sich zwar auch verändern. Dieser nimmt als Berechnungsgrundlage im Gegensatz zur privaten Krankenversicherung aber die Höhe des Einkommens und nicht etwa gestiegene Ausgaben.

Besonderheit bei Ehepaaren

Bei Verheirateten entscheidet die Art der Krankenversicherung oftmals mit über die Beitragshöhe. Sind beide gesetzlich krankenversichert, richten sich die monatlichen Zahlungen nach den jeweiligen eigenen Einnahmen. Ist ein Partner jedoch freiwillig gesetzlich und der andere privat versichert, kann die gesetzliche Kasse das Einkommen des privat abgesicherten Ehegatten zur Beitragsberechnung des gesetzlich versicherten Partners heranziehen. Wer Kinder hat, kann Freibeträge geltend machen.

Familien

Die gesetzliche Krankenversicherung macht es möglich, dass Ehepartner und Kinder beitragsfrei über das zahlende Mitglied mitversichert werden. Vorausgesetzt, ihre Einnahmen betragen monatlich nicht mehr als 435 Euro. Oder sie verdienen pro Monat nicht mehr als 450 Euro in einem Minijob. Diese Regel gilt auch für Rentner, die nicht pflichtversichert sind.

Rentner

Wer eine Rente bezieht und zu 90 Prozent in der zweiten Hälfte seines Erwerbslebens gesetzlich versichert war, wird bei seiner gesetzlichen Krankenkasse als Pflichtversicherter geführt. Hierzu werden Rentnern seit August 2017 für jedes Kind pauschal drei Jahre Versicherungszeit mehr angerechnet. Die Neuregelung gilt auch für alle, die schon in Rente sind. Versicherte, die in Rente gehen oder sind, sollten auf alle Fälle ihren Status von ihrer Krankenkasse prüfen und gegebenenfalls zu ihrem Vorteil ändern lassen.

Weitere Infos finden sich auf folgender Seite: Krankenversicherung der Rentner: So versichern Sie sich im Ruhestand

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