Aus welchen Tarifen kann ich beim Wechsel auswählen?
Grundsätzlich steht Ihnen die Wahl unter sämtlichen Tarifen des Unternehmens offen.
Tarife, die vor 2013 angeboten wurden, sind nach Geschlechtern getrennt kalkuliert (so genannte Bisex-Tarife). Spätere Tarife nennt man Unisex-Tarife. In der Vergangenheit waren Tarife für Frauen regelmäßig teurer, unter anderem weil sie durch eine längere Lebenserwartung und häufigere Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen für die Versicherungen statistisch gesehen teurer sind.
Wer von einem Tarif, der älter als von 2013 ist, wechseln möchte, sollte besonders vorsichtig sein:
- Analysen der neueren Unisex-Tarife haben ergeben, dass Frauen dennoch keine deutlichen Preisvorteile haben, wenn sie aus alten Bisex-Tarifen dorthin wechseln.
- Für Männer bedeutet ein Wechsel aus einem alten, nach dem Geschlecht kalkulierten Tarif in einen neuen Unisex-Tarif oft deutlich höhere Beiträge. Unisex-Tarife können jedoch auch günstiger ausfallen, als Bisex-Tarife.
- Vereinzelt wurden andererseits aber in den Unisex-Tarifen auch einige Leistungen erweitert (insbesondere für Hilfsmittel, Psychotherapie und Rehabilitation). Das kann einen Wechsel trotz höherer Beiträge wieder interessant machen, weil Sie gleichzeitig besseren Versicherungsschutz bekommen. Achtung: Bei einem Wechsel aus Bisex- in Unisex-Tarife sollten Sie unbedingt darauf achten, dass der Versicherer die erweiterten Leistungen für Sie nicht gleich wieder ausschließt.
Eine pauschale Aussage, ob ein Wechsel in die neuen Tarife lohnt, ist schwierig. Es kommt stark auf Ihre Situation und die Möglichkeiten bei Ihrer Versicherung an. Lassen Sie sich im Zweifel unabhängig beraten!
Wie erfahre ich, welche Tarife in Frage kommen?
Fordern Sie Ihr Versicherungsunternehmen unter Berufung auf § 204 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) auf, Ihnen Angebote zum Wechsel in sämtliche, Ihren Wünschen entsprechende Tarife zu unterbreiten. Dafür können Sie auch diesen kostenlosen Musterbrief nutzen, der wichtige Formulierungen zur Auswahl bietet. Kreuzen Sie im Musterbrief einfach an, welche Alternativen für Sie in Frage kommen.
Wichtige Punkte zur Anfrage an den Versicherer:
- Zugangsbeschränkungen, etwa die Begrenzung des Eintrittsalters, gelten beim Tarifwechsel nicht.
- Sie sollten sich von Ihrem Unternehmen Angebote sowohl für Bisex- als auch für Unisex-Tarife unterbreiten lassen.
- Grundsätzlich haben Sie ein Tarifwechselrecht zwar nur für verkaufsoffene Tarife. Versicherer bieten ihren Kund:innen jedoch auch geschlossene Tarife zum Wechsel an. Alle Unternehmen sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Kunden zu einem Tarifwechsel umfassend zu beraten und dies auch schriftlich zu dokumentieren. Verlangen Sie, dass die Beratung schriftlich dokumentiert wird.
- Verlangen Sie von Ihrem Versicherer eine verständliche Gegenüberstellung der Leistungen sowie die vollständigen Tarifbedingungen.
Wenn Sie die Antwort dann vorliegen haben, können Sie auf diese Punkte achten:
- Der überwiegende Teil der Krankenversicherer hat sich in so genannten Leitlinien verpflichtet, anzugeben, wenn die angebotenen Tarife nur eine Auswahl darstellen. Achten Sie also darauf, ob dieser Hinweis in der Antwort Ihrer Versicherung auftaucht.
- Prüfen Sie bei der Antwort darum zuerst, ob Ihnen sämtliche relevante Tarife angeboten wurden.
- Wenn Sie preislich attraktive Tarife ausgemacht haben, prüfen Sie, ob die Leistungen für Sie ausreichend sind. Häufig haben jüngere Tarife einen geringeren Leistungsumfang als ältere. Wenn Sie sich für einen anderen Bisex-Tarif interessieren, beachten Sie, dass langfristig keine Neukunden mehr in Bisex-Tarife hineinkommen und zahlreiche Versicherte in andere Tarife wechseln könnten. Es ist daher möglich, dass die Beiträge dort höher steigen werden als in verkaufsoffenen Tarifen.
- Es ist unter Umständen schwierig zu erkennen, ob Ihnen ein Bisex- oder Unisex-Tarif angeboten wird. Es gibt Versicherer, die die alten Tarifnamen bei den Unisex-Tarifen beibehalten haben. Häufig haben die Tarife den Zusatz "U" in der Bezeichnung. Verlangen Sie vom Versicherer im Zweifel schriftliche Auskunft darüber, ob es sich um einen Bisex- oder einen Unisex-Tarif handelt.
Solange Bisex-Tarife noch deutlich günstiger im Preis und leistungsstark sind, kann es sich lohnen, noch einige Jahre darin zu bleiben. Umso wichtiger ist es dann aber, regelmäßig neu zu vergleichen. Werden die Bisex-Tarife deutlich teurer, sollten Sie einen Wechsel in Unisex-Tarife immer wieder neu abwägen.
Achtung: Ein Wechsel zurück von einem Unisex- in einen Bisex-Tarif ist nicht möglich. Dies gilt auch für einen eventuellen Wechsel im Alter in den häufig sehr günstigen Standardtarif (Bisex-Tarif).
Verzögert Ihre Versicherung die Tarifumstellung, geht dies zu Lasten des Unternehmens. Sie sollten Ihrem Versicherer eine Frist setzen, bis zu der die Umstellung erfolgen muss und bei Fristüberschreitung eine rückwirkende Umstellung verlangen. Zahlen Sie in dieser Zeit die ursprünglichen Tarifbeiträge nur unter dem Vorbehalt der Rückforderung.
Darf die Versicherung eine Gesundheitsprüfung verlangen?
Wenn der neue Tarif Mehrleistungen im Vergleich zu Ihrem aktuellen Versicherungsschutz beinhaltet, darf das Unternehmen eine Gesundheitsprüfung verlangen.
- Eine Mehrleistung wäre beispielsweise die Erstattung von Kosten für Behandlungen von Heilpraktikern, wenn der bisherige Tarif dies nicht vorsieht.
- Es stellt rechtlich auch eine Mehrleistung dar, wenn die Selbstbeteiligung reduziert wird.
Die Gesundheitsprüfung darf sich jedoch nur hinsichtlich der Mehrleistungen auswirken. Für Mehrleistungen darf die Versicherung Risikozuschläge verlangen, die Beiträge also zusätzlich erhöhen. Außerdem kann die Versicherung Leistungsausschlüsse verlangen. Sie legt also im Vertrag fest, dass sie bei bestimmten Erkrankungen die Mehrleistungen nicht übernimmt.
Beides können Sie dadurch abwenden, dass Sie auf die Mehrleistungen des neuen Tarifs verzichten.