Musterklage gegen Stadtsparkasse München erweitert

Stand:
Neue Urteile wirken sich auf die Klage gegen die Stadtsparkasse München aus. Die Klageanträge werden erweitert und es ergeben sich zusätzliche Chancen für Verbraucher bei der Zinsnachzahlung.
Stadtsparkasse München

Das Wichtigste in Kürze:

  • Jüngere Urteile wirken sich auf die Musterfeststellungsklage gegen die Stadtsparkasse München aus: Der vzbv kann die Klageanträge jetzt erweitern. Daraus ergeben sich zusätzliche Chancen für Verbraucher bei den zu wenig gezahlten Zinsen. Außerdem werden weitere Anträge in Bezug auf die Kündigungen gestellt.
  • Prämiensparer können sich seit der Musterfeststellungsklage gegen die Stadtsparkasse München weiterhin kostenfrei anschließen. Wer schon angemeldet ist, muss nicht aktiv werden.
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Aufgrund jüngerer Urteile des Europäischen Gerichtshofs stellt der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in dem Verfahren gegen die Stadtsparkasse München (SSKM) weitere Anträge. Der vzbv geht davon aus, dass die Sparverträge zu einem festen Satz von 4 % pro Jahr (bzw. durchgehend zu dem bei Vertragsschluss vereinbarten Satz) zu verzinsen sind.

Die Zinsen sollen also nicht – wie von der Sparkasse praktiziert – immer wieder abgesenkt werden. Die aus den neuen Anträgen ableitbaren Zinsnachzahlungen liegen nicht unter denen, die die Verbraucherzentrale Bayern bislang errechnet hat. Häufig werden die Ergebnisse sogar deutlich besser sein. Ob das Gericht diesem neuen Ansatz folgt, ist allerdings offen. Die ursprünglichen Anträge bleiben ergänzend bestehen, so dass sich für die angemeldeten Verbraucherinnen und Verbraucher zusätzliche Chancen ergeben. Sie müssen dafür nichts weiter unternehmen.

Kündigungen werden überprüft

Aus einem neuen Urteil des Bundesgerichtshofs geht hervor, dass Banken ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ohne aktive Zustimmung ihrer Kunden ändern können. Der vzbv will klären lassen, welche Auswirkungen diese Rechtsprechung auf die Kündigungen der Prämiensparverträge hat. Denn die Sparkasse hat ihre Kündigungen auf eine Klausel gestützt, die im Regelfall ohne aktive Zustimmung eingeführt wurde. Auch hier gilt: Die bisherigen Anträge, die davon ausgehen, dass die Sparkasse ohnehin nicht aus sachgerechtem Grund kündigen durfte, bleiben erhalten.

Zeitpunkt der Verhandlung steht noch nicht fest

Klage eingereicht hat der Verbraucherzentrale Bundesverband in Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale Bayern. Seit 4. März ist das Klageregister für die Musterfeststellungsklage gegen die Stadtsparkasse München beim Bundesamt für Justiz eröffnet. Auf www.bundesjustizamt.de ist das Online-Anmeldeformular freigeschaltet. „Für Sparer besteht noch ausreichend Gelegenheit, ihre Ansprüche dort anzumelden. Noch steht der Zeitpunkt der Verhandlung nicht fest“, so Straub. Trotzdem rät er, nicht zu lange damit zu warten, um Zeitnot zu vermeiden.

Gericht klärt Rechtmäßigkeit der Kündigungen

In dem Verfahren vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht klärt sich, ob die Kündigung vieler Verträge rechtmäßig war. Außerdem soll das Gericht klarstellen, ob die Stadtsparkasse München ihren Kunden mit Prämiensparverträgen Zinsen nachzahlen muss. „Die Kündigungen erfolgten aus unserer Sicht widerrechtlich. Wir gehen zudem davon aus, dass die Stadtsparkasse München ihren Kunden in diesen Sparverträgen zu wenig Zinsen gezahlt hat“, so Sascha Straub. Laut der Verbraucherzentrale Bayern belaufen sich die Nachzahlungsansprüche auf durchschnittlich rund 4.600 Euro.

"Prämiensparen Flexibel"-Sparverträge sind betroffen

Beteiligen können sich alle Kunden, die bei der Stadtsparkasse München einen Sparvertrag „Prämiensparen flexibel“ abgeschlossen haben. Der Vertrag muss bestimmte Voraussetzungen hinsichtlich des Wortlauts der Zinsanpassungsklausel und der Prämienstaffel erfüllen. Um selbst zu bestimmen, ob der eigene Fall zur Klage passt, können Betroffene den Klage-Check nutzen. „Circa 4.000 Verbraucher haben diesen Online-Check bereits für sich durchgeführt. Der Zeitaufwand dafür beträgt nur wenige Minuten“, sagt Sascha Straub.

Wenn sich betroffene Verbraucher für die Klage registrieren, können sie von einem positiven Ausgang des Verfahrens profitieren. Außerdem schützen sie sich vor der Verjährung von Ansprüchen.

Klage-Check

Um selbst zu ermitteln, ob der eigene Fall zur Klage passt, können Betroffene den Klage-Check nutzen.

Dieses Online-Tool und alle weiteren Informationen zur Klage sind zu finden auf www.verbraucherzentrale-bayern.de/sskm oder www.musterfeststellungsklagen.de/sskm

 

 

 

 

 

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