Musterklage gegen Stadtsparkasse München: Über 2.000 Anmeldungen

Stand:
Chance auf durchschnittlich 4.600 Euro Zinsnachzahlung: Prämiensparer können sich der Musterklage weiterhin kostenlos anschließen.
Stadtsparkasse München

Das Wichtigste in Kürze:

  • Nach Berechnungen der Verbraucherzentrale belaufen sich die Ansprüche auf Zinsnachzahlung auf durchschnittlich 4.600 Euro pro Vertrag.
  • Prämiensparer können sich seit Anfang März kostenfrei der Musterfeststellungsklage gegen die Stadtsparkasse München anschließen.
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Mehr als 2.000 Sparer haben sich seit der Eröffnung des Klageregisters eingetragen. Mit dieser Zahl ist die Fortführung des Verfahrens gesichert. Denn es müssen sich zwei Monate nach Eröffnung des Klageregisters mindestens 50 Personen angemeldet haben. „Verbraucher können sich kostenlos registrieren und so von einem positiven Ausgang des Verfahrens profitieren“, sagt Sascha Straub, Referatsleiter Finanzdienstleistungen der Verbraucherzentrale Bayern. „Gleichzeitig schützen sich Betroffene vor der Verjährung von Ansprüchen.“

Zeitpunkt der Verhandlung steht noch nicht fest

Klage eingereicht hat der Verbraucherzentrale Bundesverband in Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale Bayern. Seit 4. März ist das Klageregister für die Musterfeststellungsklage gegen die Stadtsparkasse München beim Bundesamt für Justiz eröffnet. Auf www.bundesjustizamt.de ist das Online-Anmeldeformular freigeschaltet. „Für Sparer besteht noch ausreichend Gelegenheit, ihre Ansprüche dort anzumelden. Noch steht der Zeitpunkt der Verhandlung nicht fest“, so Straub. Trotzdem rät er, nicht zu lange damit zu warten, um Zeitnot zu vermeiden.

Gericht klärt Rechtmäßigkeit der Kündigungen

In dem Verfahren vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht klärt sich, ob die Kündigung vieler Verträge rechtmäßig war. Außerdem soll das Gericht klarstellen, ob die Stadtsparkasse München ihren Kunden mit Prämiensparverträgen Zinsen nachzahlen muss. „Die Kündigungen erfolgten aus unserer Sicht widerrechtlich. Wir gehen zudem davon aus, dass die Stadtsparkasse München ihren Kunden in diesen Sparverträgen zu wenig Zinsen gezahlt hat“, so Sascha Straub. Laut der Verbraucherzentrale Bayern belaufen sich die Nachzahlungsansprüche auf durchschnittlich rund 4.600 Euro.

"Prämiensparen Flexibel"-Sparverträge sind betroffen

Beteiligen können sich alle Kunden, die bei der Stadtsparkasse München einen Sparvertrag „Prämiensparen flexibel“ abgeschlossen haben. Der Vertrag muss bestimmte Voraussetzungen hinsichtlich des Wortlauts der Zinsanpassungsklausel und der Prämienstaffel erfüllen. Um selbst zu bestimmen, ob der eigene Fall zur Klage passt, können Betroffene den Klage-Check nutzen. „Circa 4.000 Verbraucher haben diesen Online-Check bereits für sich durchgeführt. Der Zeitaufwand dafür beträgt nur wenige Minuten“, sagt Sascha Straub.

Wenn sich betroffene Verbraucher für die Klage registrieren, können sie von einem positiven Ausgang des Verfahrens profitieren. Außerdem schützen sie sich vor der Verjährung von Ansprüchen.

Klage-Check

Um selbst zu ermitteln, ob der eigene Fall zur Klage passt, können Betroffene den Klage-Check nutzen.

Dieses Online-Tool und alle weiteren Informationen zur Klage sind zu finden auf www.verbraucherzentrale-bayern.de/sskm oder www.musterfeststellungsklagen.de/sskm

Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

GASAG-Verhandlungstermin: Gericht stellt sich auf Seite der Verbraucher:innen

In der mündlichen Verhandlung vom 21. März 2025 ließ das Kammergericht erkennen, dass es die Tarifspaltung der GASAG im Winter 2021/22 für unzulässig hält. Eine Entscheidung wird voraussichtlich bald verkündet.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.