Musterklage gegen Stadtsparkasse München: Über 2.000 Anmeldungen

Stand:
Chance auf durchschnittlich 4.600 Euro Zinsnachzahlung: Prämiensparer können sich der Musterklage weiterhin kostenlos anschließen.
Stadtsparkasse München

Das Wichtigste in Kürze:

  • Nach Berechnungen der Verbraucherzentrale belaufen sich die Ansprüche auf Zinsnachzahlung auf durchschnittlich 4.600 Euro pro Vertrag.
  • Prämiensparer können sich seit Anfang März kostenfrei der Musterfeststellungsklage gegen die Stadtsparkasse München anschließen.
On

Mehr als 2.000 Sparer haben sich seit der Eröffnung des Klageregisters eingetragen. Mit dieser Zahl ist die Fortführung des Verfahrens gesichert. Denn es müssen sich zwei Monate nach Eröffnung des Klageregisters mindestens 50 Personen angemeldet haben. „Verbraucher können sich kostenlos registrieren und so von einem positiven Ausgang des Verfahrens profitieren“, sagt Sascha Straub, Referatsleiter Finanzdienstleistungen der Verbraucherzentrale Bayern. „Gleichzeitig schützen sich Betroffene vor der Verjährung von Ansprüchen.“

Zeitpunkt der Verhandlung steht noch nicht fest

Klage eingereicht hat der Verbraucherzentrale Bundesverband in Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale Bayern. Seit 4. März ist das Klageregister für die Musterfeststellungsklage gegen die Stadtsparkasse München beim Bundesamt für Justiz eröffnet. Auf www.bundesjustizamt.de ist das Online-Anmeldeformular freigeschaltet. „Für Sparer besteht noch ausreichend Gelegenheit, ihre Ansprüche dort anzumelden. Noch steht der Zeitpunkt der Verhandlung nicht fest“, so Straub. Trotzdem rät er, nicht zu lange damit zu warten, um Zeitnot zu vermeiden.

Gericht klärt Rechtmäßigkeit der Kündigungen

In dem Verfahren vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht klärt sich, ob die Kündigung vieler Verträge rechtmäßig war. Außerdem soll das Gericht klarstellen, ob die Stadtsparkasse München ihren Kunden mit Prämiensparverträgen Zinsen nachzahlen muss. „Die Kündigungen erfolgten aus unserer Sicht widerrechtlich. Wir gehen zudem davon aus, dass die Stadtsparkasse München ihren Kunden in diesen Sparverträgen zu wenig Zinsen gezahlt hat“, so Sascha Straub. Laut der Verbraucherzentrale Bayern belaufen sich die Nachzahlungsansprüche auf durchschnittlich rund 4.600 Euro.

"Prämiensparen Flexibel"-Sparverträge sind betroffen

Beteiligen können sich alle Kunden, die bei der Stadtsparkasse München einen Sparvertrag „Prämiensparen flexibel“ abgeschlossen haben. Der Vertrag muss bestimmte Voraussetzungen hinsichtlich des Wortlauts der Zinsanpassungsklausel und der Prämienstaffel erfüllen. Um selbst zu bestimmen, ob der eigene Fall zur Klage passt, können Betroffene den Klage-Check nutzen. „Circa 4.000 Verbraucher haben diesen Online-Check bereits für sich durchgeführt. Der Zeitaufwand dafür beträgt nur wenige Minuten“, sagt Sascha Straub.

Wenn sich betroffene Verbraucher für die Klage registrieren, können sie von einem positiven Ausgang des Verfahrens profitieren. Außerdem schützen sie sich vor der Verjährung von Ansprüchen.

Klage-Check

Um selbst zu ermitteln, ob der eigene Fall zur Klage passt, können Betroffene den Klage-Check nutzen.

Dieses Online-Tool und alle weiteren Informationen zur Klage sind zu finden auf www.verbraucherzentrale-bayern.de/sskm oder www.musterfeststellungsklagen.de/sskm

 

 

 

 

 

.

Lachender Mann mit Geldscheinen in der Hand

Vergleich mit primaholding-Unternehmen: Letzte Chance für Verbraucher:innen

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat mit primastrom, voxenergie und nowenergy einen Vergleich geschlossen. Es ging dabei um überhöhte Preise und unangemessene Vertragslaufzeiten. Noch bis zum 31. Dezember 2024 können Sie sich an die Unternehmen wenden und sich auf den Vergleich berufen.
Ein Gesundheitsgerät neben dem Wort Aufruf in einem Ausrufezeichen.

Healy: Vorsicht vor falschen Gesundheitsversprechen

Bei den Verbraucherzentralen haben sich in den letzten Monaten die Beschwerden über das Produkt "Healy" gehäuft, weil selbstständige „Healy“-Vertriebspartner:innen behaupten, das Produkt würde etwa bei Multipler Sklerose, Depressionen, ADHS oder Hauterkrankungen helfen. Diese Heilsversprechen sind nicht haltbar.
Foto einer Frau, die auf einem Sofa sitzt und bestürzt in ein geöffnetes Paket schaut.

Shoppen auf Online-Marktplätzen: Verbraucher:innen erwarten sichere Produkte

Die Mehrheit der Verbraucher:innen erwartet, dass die Produkte auf Online-Marktplätzen sicher und gesetzkonform sind – und sehen die Plattformbetreiber in der Verantwortung. Das zeigt eine Befragung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Aktuell sind Plattformen nicht in der Pflicht, Produktsicherheit zu gewährleisten.