Lebensbedrohliches Sibutramin

Stand:
Sibutramin ist ein seit 2010 weltweit verbotener, ursprünglich verschreibungspflichtiger Arzneistoff. Er wird von Überwachungsbehörden häufig in angeblich "natürlichen" Schlankheitsmitteln vor allem aus Internetshops gefunden - ohne Namensnennung. Ebenfalls illegal eingesetzt werden die Substanzen Phenolphthalein, Rimonabant und Lorcaserin.
Medikamente in der Maßband

Das Wichtigste in Kürze:
Achtung, kann der Gesundheit schaden

  • Vor allem in angeblich ganz natürlichen Schlankheits­mitteln - im Internet angeboten als Nahrungs­ergänzungs­mittel, Kaffees oder Tees - wird immer wieder das verbotene Sibutramin gefunden. In der Regel wird es nicht als Inhalts­stoff angegeben.
  • Vorsicht, wenn angeblich rein natürliche oder rein pflanzliche Mittel Wunder bei der Gewichtsabnahme bewirken sollen!
  • Die Produkte können lebens­gefährlich sein.
  • Wenn Sie solche Produkte genommen haben, sollten Sie sicherheitshalber ärztlichen Rat suchen.
On

Was macht Sibutramin so gefährlich?

Der Arznei­wirkstoff Sibutramin wurde bis 2010 als Appetitzügler (Anorektikum) zur Reduktion von starkem Übergewicht (Adipositas) verwendet. Er war nur in einem einzigen, verschreibungspflichtigen Medikament in Europa zugelassen (Deutscher Markenname: REDUCTIL®). Wegen der erheblichen Risiken wird Sibutramin seit Januar 2010 weltweit offiziell nicht mehr verkauft, die Zulassung ruht.
 

Gefährliche Nebenwirkungen
 

Sibutramin kann sowohl den Blutdruck als auch die Herzfrequenz ("Herzrasen") erheblich erhöhen. Manche Menschen klagen zudem über Mund­trockenheit, Kopf­schmerzen und Verstopfung. Selbst unter ärztlicher Kontrolle (als verschreibungs­pflichtiges Medikament) ist es weltweit zu mindestens 49 Todesfällen in Verbindung mit Sibutramin gekommen.

Außerdem gibt es international eine Reihe von Berichten über (reversible) Gedächtnis­störungen, beeinträchtigtes Erinnerungs­vermögen, Kopfschmerzen und Schlaflosigkeit, Sprach- oder Sehstörungen und Migräne­attacken.

 

Trotzdem finden Kontrolleure weltweit immer wieder Sibutramin in angeblich ganz natürlichen Nahrungs­ergänzungs­mitteln zur Gewichts­reduktion, die übers Internet vertrieben werden. In der Regel geben sich die Produkte ein sehr natürliches Image wie "Pulver chinesischer Pflanzen", "all natural" o.ä. Besonders beliebt ist die Zugabe in Diät-Tees oder auch -kaffees zur Gewichtsabnahme. Der Wirkstoff Sibutramin (oder auch Phenolphthalein bzw. Rimonabant) taucht in den Zutatenlisten nicht auf. Man spricht daher auch von gepanschten oder verfälschten Nahrungsergänzungsmitteln.

Besonders kritisch: Die illegal vertriebenen Internet­produkte enthalten oft deutlich mehr Sibutramin als früher in den verschreibungs­pflichtigen Arzneimitteln erlaubt war – das gesundheitliche Risiko ist daher besonders hoch. Unklar ist auch, inwieweit es problematische Wechselwirkungen mit den weiteren enthaltenen "natürlichen" Zutaten gibt.

Die Überwachungsbehörden in den USA und Europa warnen regelmäßig vor neuen risikoreichen Nahrungsergänzungsmitteln (Supplements) aus dem Internet. Leider lässt das europäische Schnellwarnsystem RASFF zwar Rückschlüsse auf die Tätigkeit der Überwachungsbehörden zu, nennt aber im öffentlichen Teil keine Produktnamen. 2024 waren vor allem Produkte aus der Türkei auffällig, teilweise enthielten sie außer Sibutramin auch Sildenafil. Die Produkte wurde häufiger als Detox-Produkte, Schlankheits-Kaffees oder -Tees angepriesen. 

Weitere häufig gefundene verbotene Arzneiwirkstoffe in Schlankheitsmitteln sind das krebserregende Phenolphthalein (früher als Abführmittel verwendet) und Rimonabant (Markenname Acomplia®). Für diesen appetit­zügelnden Arznei­wirkstoff (Antiadipositum) wurde die Zulassung widerrufen - ebenfalls wegen schwerer Nebenwirkungen. Auch der appetitzügelnde Arzneistoff Lorcaserin (2013 in Europa wegen Krebsrisiken zurückgezogen, seit 2020 auch in den USA) wird ab und an nachgewiesen.

Wie kann ich mich schützen?

  • Besondere Vorsicht ist geboten, wenn es für ein angeblich 100 % natürliches Nahrungsergänzungsmittel (z.B. in Foren) viele Bewertungen gibt, die eine effektive Wirkung bestätigen. Dann liegt der Verdacht nahe, dass das Produkt unzulässige, nicht genannte Zutaten enthält.
  • Auch hier im Portal veröffentlichen wir entsprechende Warnungen, sofern sie uns bekannt werden.
  • Ein möglicherweise Sibutramin haltiges Nahrungsergänzungsmittel darf auf gar keinen Fall genommen werden bei nicht oder unzureichend eingestelltem Bluthochdruck, bei Magersucht, bei gleichzeitiger Einnahme von Medikamenten aus der Gruppe der so genannten MAO-Hemmer (Antidepressiva) oder von Appetit­züglern.
  • Wenn Sie ein solches Schlankheits­mittel aus dem Internet genommen haben und irgendeines der im Kasten beschriebenen Symptome bei sich bemerkt haben, sollten Sie das Produkt sofort absetzen und sicherheits­halber ärztlichen Rat suchen.

Quellen:


European Medicins Agency (EMA): Fragen und Antworten zur Aussetzung der Genehmigung für das Inverkehrbringen von Arzneimitteln, die Sibutramin enthalten. Stand: 06.08.2010 (zuletzt abgerufen am 08.11.2024)

European Medicines Agency: Sibutramine. Stand: 15. 09.2010 (zuletzt abgerufen am 08.11.2024)

arznei-telegramm 41 (2): Endlich: Appetithemmer Sibutramin (Reductil) vom Markt, 2010, S. 24

BfArM (2022): Sibutraminhaltige Arzneimittel: Umsetzung des Beschlusses der Europäischen Kommission zum Ruhen der Zulassung aufgrund eines erhöhten Risikos kardiovaskulärer Ereignisse, Stand: 22.02.2022 (zuletzt abgerufen am 08.11.2024)

BfArM (2008): Rote-Hand-Brief zu Acomplia®: Europäische Arzneimittelagentur hält Ruhen der Zulassung für erforderlich. Stand: 27.10.2008 (zuletzt abgerufen am 08.11.2024)

European Medicines Agency: Acomplia. Stand: 30.01.2009 (zuletzt abgerufen am 08.11.2024)

European Medicines Agency: Withdrawal of the marketing authorisation application for Belviq (lorcaserin). Stand: 30.05.2013 (zuletzt abgerufen am 08.11.2024)

Schnellwarnsystem RASFF, Suchwort "Sibutramine" (zuletzt abgerufen am 08.11.2024)

Ratgeber-Tipps

Ab jetzt finanziell unabhängig
Frauen sind durchschnittlich weniger vermögend als Männer. Ihr Verdienst ist – häufig wegen Teilzeitarbeit – geringer.…
Das Vorsorge-Handbuch
Wer sich wünscht, selbstbestimmt zu leben und Entscheidungen zu treffen, und sich wünscht, das auch am Lebensabend zu…
Eine Person hat Fragezeichen im Kopf und schaut auf eine Rechnung der PVZ.

Vorsicht bei Rechnungen der PVZ für Zeitschriften-Abos

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen ein kostenloses Probe-Abo für Zeitschriften angeboten wurde. Doch später erhalten sie eine Rechnung über ein kostenpflichtiges Zeitschriften-Abo von der Pressevertriebszentrale (PVZ). Es handelt sich um eine Abofalle. Was müssen Sie wissen und können Sie tun?
Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Sammelklage gegen Vodafone: Jetzt anmelden!

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun eine mündliche Verhandlung für den 3. Dezember 2025 angesetzt. Damit ist der 24. Dezember voraussichtlich der letzte Tag, an dem sich Betroffene für die Klage an- oder abmelden können.
Karten von Eventim

Verlegte Veranstaltungen: Urteil und Musterklage gegen Eventim

Die Erstattung von Vorverkaufsgebühren für Veranstaltungstickets kann nach dem Urteil des LG München I nicht pauschal in AGB ausgeschlossen werden. Verbraucher:innen berichten aber, dass Eventim weiterhin Gebühren einbehalte. Dagegen klagt nun der vzbv. Ab sofort ist das Klageregister eröffnet.