Würze oder Gewürz: Was ist der Unterschied?

Stand:
Essen, Trinken und Genuss – hätten Sie‘s gewusst?
Vier Holzlöffel, gefüllt mit verschiedenen Gewürzen liegen auf einem schwarzen Tisch
Off

Wer naturbelassen würzen möchte, sollte genau hinsehen, denn hinter den ähnlich klingenden Begriffen Gewürzmischung und Würzmischung verbergen sich ganz unterschiedliche Produkte. Gewürze sind laut dem Deutschen Lebensmittelbuch alle Pflanzenteile, die wegen ihrer geschmacks- oder geruchsgebenden Eigenschaften als Zutaten verwendet werden können. Das schließt neben Früchten, Wurzeln, Samen und Rinden auch Kräuter und Pilze mit ein. Trägt ein Produkt den Namen Gewürzmischung, darf es ausschließlich aus diesen Pflanzenteilen bestehen. „Würze hat dagegen mit Gewürzen wenig zu tun“, sagt Andrea Danitschek von der Verbraucherzentrale Bayern. Sie entsteht durch die Spaltung pflanzlicher oder tierischer Proteine, etwa aus Soja, Hefe oder Fleisch. Dabei entstehen geschmacksverstärkend wirkende Verbindungen wie Glutamate. Ein als Würzmischung bezeichnetes Produkt enthält vor allem Geschmacksverstärker, Salz, Zucker sowie Trägerstoffe und kann ganz ohne Gewürze auskommen.

Gewürzzubereitungen und Gewürzsalz

Unter Gewürzzubereitungen versteht man Mischungen von Gewürzen mit anderen Zutaten wie Salz oder Aromastoffe. Der Gewürzanteil liegt bei mindestens 60 Prozent. Deutlich niedriger ist er im Gewürzsalz, hier liegt er bei nur 15 Prozent. In Gewürzaromazubereitungen und Gewürzaromasalzen sind die Gewürze ganz oder teilweise durch Aromastoffe ersetzt.

Fragen zu Lebensmitteln und Ernährung?

Das interaktive Lebensmittel-Forum der Verbraucherzentralen beantwortet kostenfrei Fragen zu Lebensmitteln, Ernährung, Verpackung und Kochutensilien. In den vorhandenen Antworten kann jeder stöbern und kommentieren. Hier geht’s zur Seite: www.lebensmittel-forum.de

Eine Familie steht im Supermarkt und schaut auf die mit Lebensmitteln gefüllten Regale.

Service-Reihe: Hätten Sie's gewusst?

Alle Beiträge aus unserer Reihe "Essen, trinken und Genuss - hätten Sie's gewusst?" finden Sie hier in chronologischer Reihenfolge.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Sammelklage gegen Vodafone: Jetzt anmelden!

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun eine mündliche Verhandlung für den 3. Dezember 2025 angesetzt. Damit ist der 24. Dezember voraussichtlich der letzte Tag, an dem sich Betroffene für die Klage an- oder abmelden können.
Karten von Eventim

Verlegte Veranstaltungen: Urteil und Musterklage gegen Eventim

Die Erstattung von Vorverkaufsgebühren für Veranstaltungstickets kann nach dem Urteil des LG München I nicht pauschal in AGB ausgeschlossen werden. Verbraucher:innen berichten aber, dass Eventim weiterhin Gebühren einbehalte. Dagegen klagt nun der vzbv. Ab sofort ist das Klageregister eröffnet.
Eine Frau blickt auf eine digitale Anzeige.

"Meta AI" bei Facebook, Instagram und WhatsApp – so widersprechen Sie

Meta will in Europa öffentliche Nutzerinhalte fürs Training der KI "Meta AI" verwenden. Das hat auch etwas mit dem blauen Kreis im Facebook Messenger, bei Instagram und WhatsApp zu tun. Sie können der Nutzung Ihrer Daten widersprechen, den Chatbot mit dem blauen Kreis aber nicht abschalten.