Wie wirkt Kurkuma?

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Essen, Trinken und Genuss – hätten Sie‘s gewusst?
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Kurkuma ist ein Ingwergewächs, das in Indien schon lange als Gewürz und Heilpflanze genutzt wird. Traditionell wird Kurkuma bei Verdauungsbeschwerden wie beispielsweise Blähungen angewendet. Die Heilpflanze, die auch Gelbwurz genannt wird, regt den Gallenfluss an. Das kann die Fettverdauung begünstigen. Auch antioxidative und entzündungshemmende Eigenschaften lassen sich nachweisen.

„Für die immer wieder in Ratgebern und Anzeigen beworbenen Wirkungen gegen Krankheiten wie Diabetes, Arthrose oder Krebs fehlen allerdings belastbare Studien,“ erklärt Andrea Danitschek, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Bayern. Die EU-Kommission hat deshalb bislang keine gesundheitsbezogenen Werbeaussagen für kurkumahaltige Nahrungsergänzungsmittel zugelassen. Die knollenartigen, unterirdischen Triebe der Gelbwurzpflanze schmecken leicht erdig-bitter. Sie lassen sich frisch verwenden oder zu leuchtend orangegelbem Pulver verarbeiten. Hierzulande ist Kurkuma als Gewürz in Currymischungen zu finden und auch kurkumahaltige Getränke werden immer beliebter.

Fragen zu Lebensmitteln und Ernährung?

Das interaktive Lebensmittel-Forum der Verbraucherzentralen beantwortet kostenfrei Fragen zu Lebensmitteln, Ernährung, Verpackung und Kochutensilien. In den vorhandenen Antworten kann jeder stöbern und kommentieren. Hier geht’s zur Seite: www.lebensmittel-forum.de

Eine Familie steht im Supermarkt und schaut auf die mit Lebensmitteln gefüllten Regale.

Service-Reihe: Hätten Sie's gewusst?

Alle Beiträge aus unserer Reihe "Essen, trinken und Genuss - hätten Sie's gewusst?" finden Sie hier in chronologischer Reihenfolge.

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Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.