Wie wirkt Kurkuma?

Stand:
Essen, Trinken und Genuss – hätten Sie‘s gewusst?

Essen, Trinken und Genuss – hätten Sie‘s gewusst?

Off

Kurkuma ist ein Ingwergewächs, das in Indien schon lange als Gewürz und Heilpflanze genutzt wird. Traditionell wird Kurkuma bei Verdauungsbeschwerden wie beispielsweise Blähungen angewendet. Die Heilpflanze, die auch Gelbwurz genannt wird, regt den Gallenfluss an. Das kann die Fettverdauung begünstigen. Auch antioxidative und entzündungshemmende Eigenschaften lassen sich nachweisen.

„Für die immer wieder in Ratgebern und Anzeigen beworbenen Wirkungen gegen Krankheiten wie Diabetes, Arthrose oder Krebs fehlen allerdings belastbare Studien,“ erklärt Andrea Danitschek, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Bayern. Die EU-Kommission hat deshalb bislang keine gesundheitsbezogenen Werbeaussagen für kurkumahaltige Nahrungsergänzungsmittel zugelassen. Die knollenartigen, unterirdischen Triebe der Gelbwurzpflanze schmecken leicht erdig-bitter. Sie lassen sich frisch verwenden oder zu leuchtend orangegelbem Pulver verarbeiten. Hierzulande ist Kurkuma als Gewürz in Currymischungen zu finden und auch kurkumahaltige Getränke werden immer beliebter.

Marktplatz Ernährung – Forum der Verbraucherzentrale Bayern

Fragen zu Ernährung und Lebensmitteln beantwortet ein Expertenteam der Verbraucherzentrale Bayern im Internetforum „Marktplatz Ernährung". Die Antworten können alle interessierten Verbraucher online lesen.

Das Angebot unter www.verbraucherzentrale-bayern.de ist kostenlos.

Eine Familie steht im Supermarkt und schaut auf die mit Lebensmitteln gefüllten Regale.

Service-Reihe: Hätten Sie's gewusst?

Alle Beiträge aus unserer Reihe "Essen, trinken und Genuss - hätten Sie's gewusst?" finden Sie hier in chronologischer Reihenfolge.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.
Hand hält rote BahnCard 25

Nach Klage der Verbraucherzentrale: Kündigungsfrist für BahnCard verkürzt

Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Thüringen hat die Deutsche Bahn die Kündigungsfristen für die BahnCard von 6 auf 4 Wochen verkürzt. Dies gilt jedoch nicht für alle BahnCards, sondern nur unter bestimmten Bedingungen. Die Verbraucherzentrale will weiter klagen, noch aus einem anderen Grund.

Urteil gegen Amazon: Gekauft ist gekauft

Amazon darf Kunden nach einer Kontosperrung nicht den Zugriff auf erworbene E-Books, Filme, Hörbücher und Musik verwehren. Wir helfen Betroffenen mit einem Musterbrief.