Wie unterscheiden sich Kaffee und Espresso?

Essen, Trinken und Genuss – hätten Sie‘s gewusst?
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Espresso hat einen kräftigeren Geschmack und ein intensiveres Aroma als herkömmlicher Kaffee. „Das liegt hauptsächlich daran, dass für Espresso die Bohnen länger und dunkler geröstet werden als für normalen Röstkaffee“, sagt Silke Noll, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Bayern. Während dieses Vorgangs bauen sich die in den Rohkaffeebohnen enthaltenen Säuren ab. „Espresso ist dadurch schonender für empfindliche Mägen“, so Silke Noll. Ein weiterer Unterschied liegt in der Art der Zubereitung. Espresso entsteht, wenn heißes Wasser mit hohem Druck durch ein Sieb mit Espressopulver gedrückt wird. Weil sich bei dieser Methode das Aroma in etwa 25 Sekunden aus dem Pulver löst, sollte es fein gemahlen sein. Bei Filterkaffee, der minutenlang brüht, ist das Kaffeepulver eher grobkörnig.

Sowohl für Kaffee als auch für Espresso werden Arabica- und Robusta-Kaffeebohnen verwendet. Die Sorte Robusta enthält mehr Kaffeeöle, die beim Espresso die Bildung einer feinen Schaumschicht, der sogenannten „Crema“ unterstützen. Sie hält flüchtige Aromen länger in der Tasse.

Fragen zu Lebensmitteln und Ernährung?

Das interaktive Lebensmittel-Forum der Verbraucherzentralen beantwortet kostenfrei Fragen zu Lebensmitteln, Ernährung, Verpackung und Kochutensilien. In den vorhandenen Antworten kann jeder stöbern und kommentieren. Hier geht’s zur Seite: www.lebensmittel-forum.de

Eine Familie steht im Supermarkt und schaut auf die mit Lebensmitteln gefüllten Regale.

Service-Reihe: Hätten Sie's gewusst?

Alle Beiträge aus unserer Reihe "Essen, trinken und Genuss - hätten Sie's gewusst?" finden Sie hier in chronologischer Reihenfolge.

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Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

GASAG-Verhandlungstermin: Gericht stellt sich auf Seite der Verbraucher:innen

In der mündlichen Verhandlung vom 21. März 2025 ließ das Kammergericht erkennen, dass es die Tarifspaltung der GASAG im Winter 2021/22 für unzulässig hält. Eine Entscheidung wird voraussichtlich bald verkündet.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.
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Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.