Wie lassen sich Reste vom Festessen verwerten?

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Essen, Trinken und Genuss – hätten Sie‘s gewusst?
Auf Tellern viele verschiedene zubereitete Speisen

Essen, Trinken und Genuss – hätten Sie‘s gewusst?

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An den Weihnachtsfeiertagen bleiben nur allzu oft Lebensmittel übrig. Doch wer zu viel gekauft oder gekocht hat, muss das Essen nicht in den Müll werfen. „Gerade Kühl- und Gefrierschrank sind echte Lebensmittelretter“, sagt Andrea Danitschek, Ernährungsexpertin bei der Verbraucherzentrale Bayern. Übrige Speisen sollten so schnell wie möglich abgekühlt, in verschließbare Behälter gefüllt und kühl gestellt werden. Wer Übriggebliebenes nicht in den nächsten ein bis zwei Tagen essen möchte, friert es besser ein. Für kleinere Reste sind kreative Ideen gefragt: Baguettescheiben lassen sich mit süßer Eiermilch ausbacken. Aus Knödel-, Braten- und Gemüseresten kann man ein herzhaftes Pfannengericht zaubern. Zu viel gekochtes Kartoffelpüree macht Gemüsesuppen sämig.

An ihre Grenzen stößt die Resteverwertung bei leicht verderblichen Produkten. Hackfleisch oder Räucherlachs, die ihr Verbrauchsdatum überschritten haben, müssen entsorgt werden. Das gilt auch für die Reste vom Tiramisu. Wenn die beliebte Nachspeise bereits einige Stunden bei Zimmertemperatur auf dem Tisch stand, ist die Gefahr zu groß, dass sich darin krankheitserregende Keime vermehrt haben.

Fragen zu Lebensmitteln und Ernährung?

Das interaktive Lebensmittel-Forum der Verbraucherzentralen beantwortet kostenfrei Fragen zu Lebensmitteln, Ernährung, Verpackung und Kochutensilien. In den vorhandenen Antworten kann jeder stöbern und kommentieren. Hier geht’s zur Seite: www.lebensmittel-forum.de

Eine Familie steht im Supermarkt und schaut auf die mit Lebensmitteln gefüllten Regale.

Service-Reihe: Hätten Sie's gewusst?

Alle Beiträge aus unserer Reihe "Essen, trinken und Genuss - hätten Sie's gewusst?" finden Sie hier in chronologischer Reihenfolge.

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Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

GASAG-Verhandlungstermin: Gericht stellt sich auf Seite der Verbraucher:innen

In der mündlichen Verhandlung vom 21. März 2025 ließ das Kammergericht erkennen, dass es die Tarifspaltung der GASAG im Winter 2021/22 für unzulässig hält. Eine Entscheidung wird voraussichtlich bald verkündet.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.
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Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.