Wie erkennt man Rohmilchkäse?

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Essen, Trinken und Genuss – hätten Sie‘s gewusst?
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Rohmilch und Rohmilchprodukte werden nicht erhitzt. Das hat zur Folge, dass eventuell vorhandene Krankheitserreger nicht vollständig abgetötet sind. Die Herstellung unterliegt daher strengen Hygienevorschriften. „Gesunden Menschen schaden diese unerwünschten Erreger normalerweise nicht. Schwangere, Kleinkinder und immungeschwächte Menschen sollten sie jedoch besser meiden“, sagt Sabine Hülsmann, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Bayern. Bei Rohmilchkäse muss auf der Verpackung der Hinweis „mit Rohmilch hergestellt“ stehen. Käse ohne diesen Hinweis ist normalerweise aus pasteurisierter Milch hergestellt. Bei Hartkäsesorten wie Schweizer Emmentaler, Appenzeller, Grana Padano und Parmigiano Reggiano sind aufgrund der langen Reifezeit im Inneren keine unerwünschten Bakterien mehr zu finden. An der Bedientheke wird Rohmilchkäse in der Regel mit einem Schild direkt an der Ware gekennzeichnet. „Wer ganz sicher keinen Rohmilchkäse kaufen möchte, sollte vorsichtshalber bei der Bedienung nachfragen“, rät Sabine Hülsmann.

Fragen zu Lebensmitteln und Ernährung?

Das interaktive Lebensmittel-Forum der Verbraucherzentralen beantwortet kostenfrei Fragen zu Lebensmitteln, Ernährung, Verpackung und Kochutensilien. In den vorhandenen Antworten kann jeder stöbern und kommentieren. Hier geht’s zur Seite: www.lebensmittel-forum.de

Eine Familie steht im Supermarkt und schaut auf die mit Lebensmitteln gefüllten Regale.

Service-Reihe: Hätten Sie's gewusst?

Alle Beiträge aus unserer Reihe "Essen, trinken und Genuss - hätten Sie's gewusst?" finden Sie hier in chronologischer Reihenfolge.

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Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.
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Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.