Wie erkenne ich frische Austernpilze?

Stand:
Essen, Trinken und Genuss – hätten Sie's gewusst?

Essen, Trinken und Genuss - hätten Sie's gewusst?

Off

Austernpilze sind wie alle Frischpilze schnell verderblich. Für Verbraucher ist es nicht immer einfach, die Qualität beim Einkauf richtig zu beurteilen. Frische Austernpilze erkennt man an ihren weißen Lamellen und einem nach unten geneigten, gewölbten Hutrand. Biegt sich der Hut dagegen nach oben und fransen die Ränder aus, hat der Pilz bereits an Feuchtigkeit verloren. "Weitere Anzeichen dafür, dass die Pilze bald verderben, sind gelbbraune Verfärbungen und schmierige oder eingetrocknete Lamellen", ergänzt Ernährungsexpertin Heidrun Schubert von der Verbraucherzentrale Bayern. "Derartig überlagerte Pilze sollte man nicht mehr kaufen." Häufig sind Austernpilze auf der Hutoberseite von einem weißen, fadenförmigen Geflecht überzogen. Dieses pilzeigene Mycel ist bei frisch geernteten Produkten harmlos. "Die Pilze sollten aber bald verarbeitet werden, weil sich im Mycel bei zu langer Lagerung gesundheitsschädigende Mikroorganismen bilden können", sagt Heidrun Schubert.

Marktplatz Ernährung – Forum der Verbraucherzentrale Bayern

Fragen zu Ernährung und Lebensmitteln beantwortet ein Expertenteam der Verbraucherzentrale Bayern im Internetforum "Marktplatz Ernährung". Die Antworten können alle interessierten Verbraucher online lesen.

Das Angebot unter www.verbraucherzentrale-bayern.de ist kostenlos.

Eine Familie steht im Supermarkt und schaut auf die mit Lebensmitteln gefüllten Regale.

Service-Reihe: Hätten Sie's gewusst?

Alle Beiträge aus unserer Reihe "Essen, trinken und Genuss - hätten Sie's gewusst?" finden Sie hier in chronologischer Reihenfolge.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.
Hand hält rote BahnCard 25

Nach Klage der Verbraucherzentrale: Kündigungsfrist für BahnCard verkürzt

Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Thüringen hat die Deutsche Bahn die Kündigungsfristen für die BahnCard von 6 auf 4 Wochen verkürzt. Dies gilt jedoch nicht für alle BahnCards, sondern nur unter bestimmten Bedingungen. Die Verbraucherzentrale will weiter klagen, noch aus einem anderen Grund.

Urteil gegen Amazon: Gekauft ist gekauft

Amazon darf Kunden nach einer Kontosperrung nicht den Zugriff auf erworbene E-Books, Filme, Hörbücher und Musik verwehren. Wir helfen Betroffenen mit einem Musterbrief.