Welche Unterschiede gibt es bei Speisealgen?

Stand:
Essen, Trinken und Genuss – hätten Sie‘s gewusst?

Essen, Trinken und Genuss – hätten Sie‘s gewusst?

Off

Algen sind aus der japanischen Küche kaum wegzudenken. Die Rotalge Nori ist als Bestandteil von Sushiröllchen auch bei uns bekannt. Sie gehört wie die Grünalge Ulva, die an grünen Salat erinnert, zu den meist großblättrigen Makroalgen. Im Unterschied dazu finden Mikroalgen wie Spirulina oder Chlorella vor allem in Nahrungsergänzungsmitteln Verwendung. Der Jodgehalt von Algen ist sehr unterschiedlich. „Hohe Jodmengen können Personen mit Schilddrüsenproblemen schaden. Aber auch bei gesunden Menschen sind Überreaktionen möglich durch mehrfache hohe Jod-Dosen“, sagt Sabine Hülsmann, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Bayern.

Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung empfiehlt, nicht mehr als ein Gramm Algen pro Tag zu verzehren. Nori und Ulva liefern relativ wenig Jod. Eine Verpflichtung, den Jodgehalt in Algenprodukten zu kennzeichnen, gibt es derzeit nicht. Sabine Hülsmann rät zum Kauf von Meeresalgenprodukten, bei denen die Hersteller eindeutige Angaben zum Jodgehalt und zur maximalen Verzehrmenge machen.

Marktplatz Ernährung – Forum der Verbraucherzentrale Bayern

Fragen zu Ernährung und Lebensmitteln beantwortet ein Expertenteam der Verbraucherzentrale Bayern im Internetforum "Marktplatz Ernährung". Die Antworten können alle interessierten Verbraucher online lesen.

Das Angebot unter www.verbraucherzentrale-bayern.de ist kostenlos.

Eine Familie steht im Supermarkt und schaut auf die mit Lebensmitteln gefüllten Regale.

Service-Reihe: Hätten Sie's gewusst?

Alle Beiträge aus unserer Reihe "Essen, trinken und Genuss - hätten Sie's gewusst?" finden Sie hier in chronologischer Reihenfolge.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.
Hand hält rote BahnCard 25

Nach Klage der Verbraucherzentrale: Kündigungsfrist für BahnCard verkürzt

Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Thüringen hat die Deutsche Bahn die Kündigungsfristen für die BahnCard von 6 auf 4 Wochen verkürzt. Dies gilt jedoch nicht für alle BahnCards, sondern nur unter bestimmten Bedingungen. Die Verbraucherzentrale will weiter klagen, noch aus einem anderen Grund.

Urteil gegen Amazon: Gekauft ist gekauft

Amazon darf Kunden nach einer Kontosperrung nicht den Zugriff auf erworbene E-Books, Filme, Hörbücher und Musik verwehren. Wir helfen Betroffenen mit einem Musterbrief.