Was ist so wertvoll an Bitterstoffen?

Stand:
Essen, Trinken und Genuss – hätten Sie's gewusst?

Essen, Trinken und Genuss - hätten Sie's gewusst?

Off

Für unsere frühen Vorfahren deutete ein bitterer Geschmack auf giftige Nahrung hin. Auch wenn bittere Lebensmittel heute kein Warnsignal mehr darstellen, so haben sich die geschmacklichen Vorlieben im Laufe der Zeit kaum verändert. Wir bevorzugen die Geschmacksrichtungen süß oder salzig. Damit Obst und Gemüse möglichst vielen Verbrauchern schmecken, werden bittere Komponenten herausgezüchtet. Mit den Bitterstoffen geht jedoch eine Reihe positiver Wirkungen verloren. "Der bittere Geschmack regt den Speichelfluss an, er fördert die Ausschüttung von Verdauungssäften und aktiviert die Magen-Darm-Bewegungen", erläutert Sabine Hülsmann von der Verbraucherzentale Bayern. "Sie sollten daher ein regelmäßiger Bestandteil unserer Ernährung sein." Klassische Vertreter bitterer Gemüsesorten sind Rucola, Endivie, Radicchio, Chicorée, Rosenkohl oder Artischocken. Auf Bauernmärkten oder in Biosupermärkten finden sich häufig auch ältere Sorten, die noch einen höheren Bittergehalt aufweisen.

Marktplatz Ernährung – Forum der Verbraucherzentrale Bayern

Fragen zu Ernährung und Lebensmitteln beantwortet ein Expertenteam der Verbraucherzentrale Bayern im Internetforum "Marktplatz Ernährung". Die Antworten können alle interessierten Verbraucher online lesen.

Das Angebot unter www.verbraucherzentrale-bayern.de ist kostenlos.

Eine Familie steht im Supermarkt und schaut auf die mit Lebensmitteln gefüllten Regale.

Service-Reihe: Hätten Sie's gewusst?

Alle Beiträge aus unserer Reihe "Essen, trinken und Genuss - hätten Sie's gewusst?" finden Sie hier in chronologischer Reihenfolge.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.
Hand hält rote BahnCard 25

Nach Klage der Verbraucherzentrale: Kündigungsfrist für BahnCard verkürzt

Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Thüringen hat die Deutsche Bahn die Kündigungsfristen für die BahnCard von 6 auf 4 Wochen verkürzt. Dies gilt jedoch nicht für alle BahnCards, sondern nur unter bestimmten Bedingungen. Die Verbraucherzentrale will weiter klagen, noch aus einem anderen Grund.

Urteil gegen Amazon: Gekauft ist gekauft

Amazon darf Kunden nach einer Kontosperrung nicht den Zugriff auf erworbene E-Books, Filme, Hörbücher und Musik verwehren. Wir helfen Betroffenen mit einem Musterbrief.