Was ist Meal Prep?

Stand:
Essen, Trinken und Genuss – hätten Sie‘s gewusst?

Essen, Trinken und Genuss – hätten Sie‘s gewusst?

Off

Vorkochen war gestern. Wer heute sein Essen für die nächsten Tage vorbereitet, der betreibt Meal Prepping oder kurz Meal Prep. Der Begriff entstammt der amerikanischen Fitnessszene. Durch das Vorkochen sollen ungünstige Ernährungsgewohnheiten wie Fast Food im Alltag umgangen und der Körper mit hochwertigen Lebensmitteln versorgt werden. „Ergänzt mit frischem Obst und Gemüse entstehen so vollwertige Mahlzeiten. Das erfordert allerdings Planung und eine gute Hygiene“, so Ernährungsexpertin Andrea Danitschek von der Verbraucherzentrale Bayern. Nicht alle Lebensmittel eignen sich fürs Aufbewahren. So sollte man Salate aller Art, die vor dem Verzehr nicht mehr erhitzt werden, stets frisch zubereiten, gekühlt aufbewahren und innerhalb eines Tages essen. „Auch vorgekochte Speisen gehören gleich nach dem Auskühlen in den Kühlschrank“, rät Andrea Danitschek. Um mögliche Keime abzutöten, müssen sie vor dem Verzehr gründlich erhitzt werden. Wer zu viel vorgekocht hat oder sein Essen länger aufbewahren möchte, friert es am besten ein.

Marktplatz Ernährung – Forum der Verbraucherzentrale Bayern

Fragen zu Ernährung und Lebensmitteln beantwortet ein Expertenteam der Ver-braucherzentrale Bayern im Internetforum "Marktplatz Ernährung". Die Antworten können alle interessierten Verbraucher online lesen.

Das Angebot unter www.verbraucherzentrale-bayern.de ist kostenlos.

Eine Familie steht im Supermarkt und schaut auf die mit Lebensmitteln gefüllten Regale.

Service-Reihe: Hätten Sie's gewusst?

Alle Beiträge aus unserer Reihe "Essen, trinken und Genuss - hätten Sie's gewusst?" finden Sie hier in chronologischer Reihenfolge.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Hand hält rote BahnCard 25

Nach Klage der Verbraucherzentrale: Kündigungsfrist für BahnCard verkürzt

Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Thüringen hat die Deutsche Bahn die Kündigungsfristen für die BahnCard von 6 auf 4 Wochen verkürzt. Dies gilt jedoch nicht für alle BahnCards, sondern nur unter bestimmten Bedingungen. Die Verbraucherzentrale will weiter klagen, noch aus einem anderen Grund.

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.

Urteil gegen Amazon: Gekauft ist gekauft

Amazon darf Kunden nach einer Kontosperrung nicht den Zugriff auf erworbene E-Books, Filme, Hörbücher und Musik verwehren. Wir helfen Betroffenen mit einem Musterbrief.