Was ist ein Verbrauchsdatum?

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Essen, Trinken und Genuss – hätten Sie‘s gewusst?

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Leicht verderbliche Lebensmittel sind mit einem Verbrauchsdatum gekennzeichnet. Nach Ablauf des Datums darf die Ware nicht mehr verkauft werden und Verbraucher sollten das Lebensmittel auch nicht mehr verzehren. „Dieses Datum nennt den letzten Tag, an dem man es noch essen kann. Ist es überschritten, ist eine Gesundheitsgefährdung nicht mehr auszuschließen“, erklärt Susanne Moritz, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Bayern. Korrekt ist die Beschriftung „zu verbrauchen bis“ mit dem Datum selbst oder dem Hinweis, wo das Datum zu finden ist. Ergänzt wird das Datum durch eine Beschreibung, wie das Lebensmittel aufzubewahren ist. „Diese Bedingungen wie zum Beispiel die Kühltemperatur sollten Verbraucher unbedingt einhalten“, so Susanne Moritz.

Verpflichtend ist ein Verbrauchsdatum für frisches Geflügelfleisch und für Vorzugsmilch. Häufig findet es sich auch bei Hackfleisch, Feinkostsalaten, geräuchertem Fisch und bereits geschnittenen Salaten. Nicht zu verwechseln ist das Verbrauchsdatum mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum. Nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums sind Lebensmittel meist noch genießbar und dürfen auch noch verkauft werden.
 

Marktplatz Ernährung - Forum der Verbraucherzentrale Bayern

Fragen zu Ernährung und Lebensmitteln beantwortet ein Expertenteam der Verbraucherzentrale Bayern im Internetforum "Marktplatz Ernährung". Die Antworten können alle interessierten Verbraucher online lesen.

Das Angebot unter www.lebensmittel-forum.de ist kostenlos.

Eine Familie steht im Supermarkt und schaut auf die mit Lebensmitteln gefüllten Regale.

Service-Reihe: Hätten Sie's gewusst?

Alle Beiträge aus unserer Reihe "Essen, trinken und Genuss - hätten Sie's gewusst?" finden Sie hier in chronologischer Reihenfolge.

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Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

GASAG-Verhandlungstermin: Gericht stellt sich auf Seite der Verbraucher:innen

In der mündlichen Verhandlung vom 21. März 2025 ließ das Kammergericht erkennen, dass es die Tarifspaltung der GASAG im Winter 2021/22 für unzulässig hält. Eine Entscheidung wird voraussichtlich bald verkündet.
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Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
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Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.