Was ist ein Smoker?

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Essen, Trinken und Genuss – hätten Sie‘s gewusst?
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Viele Feinschmecker schwören beim Grillen auf eher niedrige Temperaturen bei längeren Garzeiten. Das Grillfleisch wird so saftiger und zarter und es kann die Raucharomen besser aufnehmen. Besonders gut gelingt das beim Grillen mit einem sogenannten Smoker. „Ein Smoker ist ein spezieller Grill, der nicht mit Holzkohle, sondern mit Feuerholz betrieben wird“, erklärt Susanne Moritz, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Bayern. Diese Methode eignet sich besonders gut für Spareribs, Pulled Pork oder Stücke, die eine längere Garzeit brauchen, wie Schweineschulter oder Rinderbrust. Anders als beim Grillen mit Holzkohle liegen die Speisen nicht direkt über der Glut oder über dem Feuer, sondern sie werden im heißen Rauch gegart. Für den charakteristischen Geschmack wird getrocknetes Buchenholz, Nuss- oder Obstbaumholz empfohlen. Das Holz von Nadelbäumen eignet sich dagegen nicht, weil es mehr Harz enthält. Dadurch entwickelt sich beim Verbrennen vermehrt Rauch und es können sich bitter schmeckende Rückstände am Fleisch absetzen.

Marktplatz Ernährung - Forum der Verbraucherzentrale Bayern

Fragen zu Ernährung und Lebensmitteln beantwortet ein Expertenteam der Verbraucherzentrale Bayern im Internetforum "Marktplatz Ernährung". Die Antworten können alle interessierten Verbraucher online lesen.

Das Angebot unter www.lebensmittel-forum.de ist kostenlos.

Eine Familie steht im Supermarkt und schaut auf die mit Lebensmitteln gefüllten Regale.

Service-Reihe: Hätten Sie's gewusst?

Alle Beiträge aus unserer Reihe "Essen, trinken und Genuss - hätten Sie's gewusst?" finden Sie hier in chronologischer Reihenfolge.

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Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
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GASAG-Verhandlungstermin: Gericht stellt sich auf Seite der Verbraucher:innen

In der mündlichen Verhandlung vom 21. März 2025 ließ das Kammergericht erkennen, dass es die Tarifspaltung der GASAG im Winter 2021/22 für unzulässig hält. Eine Entscheidung wird voraussichtlich bald verkündet.