Was ist der Unterschied zwischen Pinienkernen und Zedernkernen?

Stand:
Essen, Trinken und Genuss – hätten Sie‘s gewusst?

Essen, Trinken und Genuss – hätten Sie‘s gewusst?

Off

Sie sehen auf den ersten Blick sehr ähnlich aus und doch gibt es Unterschiede. „Pinienkerne sind die geschälten Samen der Pinie, bei den Zedernkernen handelt es sich um die Kerne aus den Zapfen der Zirbelkiefer“, erläutert Susanne Moritz, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Bayern. Die Pinie wächst im gesamten Mittelmeerraum und so finden sich Pinienkerne als Zutat in zahlreichen mediterranen Gerichten. Pinienkerne besitzen ein feines, leicht mandelartiges Aroma. In der italienischen Küche sind sie zum Beispiel ein Bestandteil von „Pesto alla Genovese“.

Die Zirbelkiefer stammt dagegen ursprünglich aus Sibirien. Zedernkerne schmecken intensiver, leicht harzig und haben ein nussiges Aroma. Sie sind an ihrer rundlicheren Form und dunklen Spitze zu erkennen. Beide Kerne enthalten große Anteile an gesundheitsfördernden ungesättigten Fettsäuren. Sie verfeinern Salat und Gemüsegerichte, eignen sich aber auch als Snack zwischendurch. Besonders gut entfaltet sich ihr jeweils typischer Geschmack, wenn sie ohne Fett in einer Pfanne leicht angeröstet werden.

Marktplatz Ernährung – Forum der Verbraucherzentrale Bayern

Fragen zu Ernährung und Lebensmitteln beantwortet ein Expertenteam der Verbraucherzentrale Bayern im Internetforum „Marktplatz Ernährung". Die Antworten können alle interessierten Verbraucher online lesen.

Das Angebot unter www.verbraucherzentrale-bayern.de ist kostenlos.

Eine Familie steht im Supermarkt und schaut auf die mit Lebensmitteln gefüllten Regale.

Service-Reihe: Hätten Sie's gewusst?

Alle Beiträge aus unserer Reihe "Essen, trinken und Genuss - hätten Sie's gewusst?" finden Sie hier in chronologischer Reihenfolge.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.
Hand hält rote BahnCard 25

Nach Klage der Verbraucherzentrale: Kündigungsfrist für BahnCard verkürzt

Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Thüringen hat die Deutsche Bahn die Kündigungsfristen für die BahnCard von 6 auf 4 Wochen verkürzt. Dies gilt jedoch nicht für alle BahnCards, sondern nur unter bestimmten Bedingungen. Die Verbraucherzentrale will weiter klagen, noch aus einem anderen Grund.

Urteil gegen Amazon: Gekauft ist gekauft

Amazon darf Kunden nach einer Kontosperrung nicht den Zugriff auf erworbene E-Books, Filme, Hörbücher und Musik verwehren. Wir helfen Betroffenen mit einem Musterbrief.