Was bedeutet die Angabe „Kann Spuren von ... enthalten“?

Stand:
Essen, Trinken und Genuss – hätten Sie‘s gewusst?
Zu sehen ist die Zutatenliste einer Weizenvollkorntoast-Verpackung mit der Information "Kann Spuren von Soja, Milch und Sesam enthalten".
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Auf verpackten Lebensmitteln findet man häufig den Hinweis „Kann Spuren von … enthalten“. Er richtet sich an Menschen mit Nahrungsmittelunverträglichkeiten und Allergien. Diese Information besagt, dass das Produkt möglicherweise unbeabsichtigt geringe Mengen an häufig allergieauslösenden Lebensmitteln wie Soja, Milch oder Weizen enthält. Der Hinweis bezieht sich nicht auf Bestandteile, die regulär in der Rezeptur enthalten sind und auf der Zutatenliste stehen. „Zu Verunreinigungen mit Allergenen kann es kommen, wenn andere Lebensmittel auf denselben Anlagen produziert werden“, erläutert Silke Noll, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Bayern. Auch über die Luft oder das Personal können Spuren übertragen werden.

Geringer Nutzen für Betroffene

Beim Hinweis „Kann Spuren von … enthalten“ handelt es sich um eine freiwillige Angabe der Lebensmittelanbieter. Für Betroffene ist sie jedoch wenig hilfreich. So kann es zu einer Überdeklaration kommen, wenn sich Hersteller vor Haftungsansprüchen schützen möchten. Sie listen dann pauschal zahlreiche Allergene auf. Dadurch wird die Lebensmittelauswahl für Allergiker unnötig eingeschränkt. Fehlt  der Hinweis auf anderen Produkten, bedeutet das wiederum nicht, dass diese verlässlich frei von unerwünschten Spuren sind. 

Fragen zu Lebensmitteln und Ernährung?

Das interaktive Lebensmittel-Forum der Verbraucherzentralen beantwortet kostenfrei Fragen zu Lebensmitteln, Ernährung, Verpackung und Kochutensilien. In den vorhandenen Antworten kann jeder stöbern und kommentieren. Hier geht’s zur Seite: www.lebensmittel-forum.de

Eine Familie steht im Supermarkt und schaut auf die mit Lebensmitteln gefüllten Regale.

Service-Reihe: Hätten Sie's gewusst?

Alle Beiträge aus unserer Reihe "Essen, trinken und Genuss - hätten Sie's gewusst?" finden Sie hier in chronologischer Reihenfolge.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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