Was bedeutet das „Ohne Gentechnik“-Siegel?

Stand:
Essen, Trinken und Genuss – hätten Sie‘s gewusst?

Essen, Trinken und Genuss – hätten Sie‘s gewusst?

Off

In Europa sind Lebensmittel, die aus gentechnisch veränderten Pflanzen hergestellt sind, entsprechend zu kennzeichnen. Für tierische Produkte wie Milch, Eier und Fleisch von Tieren, die gentechnisch verändertes Futter bekommen haben, gilt diese Kennzeichnungspflicht nicht. Verbraucher, die Wert auf gentechnikfrei erzeugte Lebensmittel legen und eine gentechnikfreie Landwirtschaft fördern wollen, sollten daher auf den Hinweis „ohne Gentechnik“ achten.

„Dieses freiwillige Logo tragen in Deutschland Lebensmittel, die ohne den Einsatz von Gentechnik hergestellt wurden“, erklärt Susanne Moritz, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Bayern. Verboten sind Zutaten aus gentechnisch veränderten Pflanzen. Das Verbot gilt auch für Zusatzstoffe, Vitamine, Aromen und Enzyme, bei denen gentechnisch veränderten Mikroorganismen zum Einsatz kommen. Für tierische Lebensmittel gelten bestimmte Fristen, in denen die Tiere gentechnikfrei gefüttert werden müssen. Bei Milch gebenden Tieren sind das zum Beispiel drei Monate.

Marktplatz Ernährung – Forum der Verbraucherzentrale Bayern

Fragen zu Ernährung und Lebensmitteln beantwortet ein Expertenteam der Verbraucherzentrale Bayern im Internetforum "Marktplatz Ernährung". Die Antworten können alle interessierten Verbraucher online lesen.

Das Angebot unter www.verbraucherzentrale-bayern.de ist kostenlos.

Eine Familie steht im Supermarkt und schaut auf die mit Lebensmitteln gefüllten Regale.

Service-Reihe: Hätten Sie's gewusst?

Alle Beiträge aus unserer Reihe "Essen, trinken und Genuss - hätten Sie's gewusst?" finden Sie hier in chronologischer Reihenfolge.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.
Hand hält rote BahnCard 25

Nach Klage der Verbraucherzentrale: Kündigungsfrist für BahnCard verkürzt

Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Thüringen hat die Deutsche Bahn die Kündigungsfristen für die BahnCard von 6 auf 4 Wochen verkürzt. Dies gilt jedoch nicht für alle BahnCards, sondern nur unter bestimmten Bedingungen. Die Verbraucherzentrale will weiter klagen, noch aus einem anderen Grund.

Urteil gegen Amazon: Gekauft ist gekauft

Amazon darf Kunden nach einer Kontosperrung nicht den Zugriff auf erworbene E-Books, Filme, Hörbücher und Musik verwehren. Wir helfen Betroffenen mit einem Musterbrief.