Warum tragen Leinsamen manchmal einen Warnhinweis?

Stand:
Essen, Trinken und Genuss – hätten Sie‘s gewusst?
Eine helle Schüssel mit Leinsamen steht auf einem Tisch, neben der Schüssel liegen ebenfalls einige Leinsamenkörner
Off

Leinsamen sind bekannt für ihren hohen Gehalt an Ballastoffen und Omega-3-Fettsäuren. Die Samen gelten als „Superfood“ und bereichern etwa Müslimischungen, Backwaren oder Salate. Seit Januar 2023 findet man auf verpacktem Leinsamen gelegentlich den Warnhinweis „Nur zum Kochen und Backen verwenden. Nicht roh verzehren!". Der Grund: Leinsamen können sogenannte cyanogene Glykoside enthalten. Daraus kann beim Essen hochgiftige Blausäure entstehen. „Zu viel davon führt möglicherweise zu Kopfschmerzen, Atemnot oder Schwindel, in schweren Fällen sogar zu Koma oder Tod“, warnt Sabine Hülsmann, Ernährungsexpertin bei der Verbraucherzentrale Bayern. Eine EU-Verordnung hat deshalb einen Höchstgehalt von 150 Milligramm Blausäure pro Kilogramm Leinsamen festgelegt. Sobald der Hersteller einen Hinweis im Hauptsichtfeld der Verpackung anbringt und darüber informiert, dass Leinsamen vor dem Essen erhitzt werden muss, liegt der Grenzwert bei 250 Milligramm pro Kilogramm.

Blausäure verflüchtigt sich beim Erhitzen

Werden Leinsamen beim Backen oder Kochen erhitzt, können sie bedenkenlos verzehrt werden. Blausäure verflüchtigt sich bereits bei Temperaturen über 25 Grad. Auch die Menge ist wichtig. Laut Bundesinstitut für Risikobewertung ist der Verzehr von maximal 15 Gramm Leinsamen pro Mahlzeit auch bei erhöhtem Blausäuregehalt gesundheitlich unbedenklich. Das entspricht etwa zwei Esslöffeln.

Fragen zu Lebensmitteln und Ernährung?

Das interaktive Lebensmittel-Forum der Verbraucherzentralen beantwortet kostenfrei Fragen zu Lebensmitteln, Ernährung, Verpackung und Kochutensilien. In den vorhandenen Antworten kann jeder stöbern und kommentieren. Hier geht’s zur Seite: www.lebensmittel-forum.de

Eine Familie steht im Supermarkt und schaut auf die mit Lebensmitteln gefüllten Regale.

Service-Reihe: Hätten Sie's gewusst?

Alle Beiträge aus unserer Reihe "Essen, trinken und Genuss - hätten Sie's gewusst?" finden Sie hier in chronologischer Reihenfolge.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Ratgeber-Tipps

Ratgeber Gesunde Ernährung von Anfang an
Die Ernährung in den ersten Lebensmonaten legt den Grundstein für die Gesundheit und Entwicklung eines Kindes. Dabei…
Familienküche
Wie „Familienküche“ ganz entspannt funktionieren kann – das zeigt der gleichnamige Ratgeber der Verbraucherzentrale. Er…

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.
Hand hält rote BahnCard 25

Nach Klage der Verbraucherzentrale: Kündigungsfrist für BahnCard verkürzt

Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Thüringen hat die Deutsche Bahn die Kündigungsfristen für die BahnCard von 6 auf 4 Wochen verkürzt. Dies gilt jedoch nicht für alle BahnCards, sondern nur unter bestimmten Bedingungen. Die Verbraucherzentrale will weiter klagen, noch aus einem anderen Grund.

Urteil gegen Amazon: Gekauft ist gekauft

Amazon darf Kunden nach einer Kontosperrung nicht den Zugriff auf erworbene E-Books, Filme, Hörbücher und Musik verwehren. Wir helfen Betroffenen mit einem Musterbrief.