Warum sind rohe grüne Bohnen giftig?

Stand:
Essen, Trinken und Genuss - hätten Sie's gewusst?

Essen, Trinken und Genuss – hätten Sie'‘s gewusst?

Off

Die meisten Gemüsearten lassen sich roh verzehren. Zu den Ausnahmen zählen grüne Bohnen. Ungekochte grüne Bohnen wie Busch- oder Feuerbohnen enthalten eine giftige Eiweißverbindung, das sogenannte Phasin. "Werden die Bohnen mindestens zehn Minuten gekocht, wird das Protein weitgehend zerstört. Gegarte grüne Bohnen stellen daher keine Gefahr für den Menschen dar", so Heidrun Schubert, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Bayern. Doch auch im Blanchierwasser grüner Bohnen findet sich eine erhebliche Mengen Phasin. Das Wasser sollte deshalb immer weggeschüttet werden. Wer rohe grüne Bohnen gegessen hat, muss mit Nebenwirkungen rechnen. Phasin bewirkt im menschlichen Körper ein Zusammenkleben der roten Blutkörperchen. Der Sauerstofftransport im Blut wird behindert. Kopfschmerzen, Übelkeit, Erbrechen und Durchfall können die Folge sein. Besonders gefährdet sind Kinder aufgrund ihres geringen Körpergewichts. Bereits wenige rohe Bohnen reichen bei Kindern aus, um diese Symptome hervorzurufen.

Marktplatz Ernährung – Forum der Verbraucherzentrale Bayern

Fragen zu Ernährung und Lebensmitteln beantwortet ein Expertenteam der Verbraucherzentrale Bayern im Internetforum "Marktplatz Ernährung".
Die Antworten können alle interessierten Verbraucher online lesen.

Das Angebot unter www.verbraucherzentrale-bayern.de ist kostenlos.

Eine Familie steht im Supermarkt und schaut auf die mit Lebensmitteln gefüllten Regale.

Service-Reihe: Hätten Sie's gewusst?

Alle Beiträge aus unserer Reihe "Essen, trinken und Genuss - hätten Sie's gewusst?" finden Sie hier in chronologischer Reihenfolge.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.
Hand hält rote BahnCard 25

Nach Klage der Verbraucherzentrale: Kündigungsfrist für BahnCard verkürzt

Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Thüringen hat die Deutsche Bahn die Kündigungsfristen für die BahnCard von 6 auf 4 Wochen verkürzt. Dies gilt jedoch nicht für alle BahnCards, sondern nur unter bestimmten Bedingungen. Die Verbraucherzentrale will weiter klagen, noch aus einem anderen Grund.

Urteil gegen Amazon: Gekauft ist gekauft

Amazon darf Kunden nach einer Kontosperrung nicht den Zugriff auf erworbene E-Books, Filme, Hörbücher und Musik verwehren. Wir helfen Betroffenen mit einem Musterbrief.