Warum klebt geriebener Käse aus der Tüte nicht zusammen?

Essen, Trinken und Genuss - hätten Sie's gewusst?
Off

Fertig geriebenen Käse aus der Packung gibt es im Handel in vielen Variationen. Damit dieser auch bei längerer Lagerung noch gleichmäßig aus der Verpackung "rieselt", werden Trennmittel eingesetzt. "Käse, der natürlicherweise aus Wasser, Milchfett und Eiweiß besteht, würde sonst beim Reiben verkleben", sagt Silke Noll, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Bayern. Als Trennmittel dienen Kartoffel- oder Maisstärke. Sie verhindern, dass die einzelnen Käsestückchen aneinander haften. "Laut Käseverordnung dürfen zu diesem Zweck maximal drei Prozent Mais- oder Kartoffelstärke eingesetzt werden", so Silke Noll. Geriebener Käse oder fertige Käsemischungen sind nicht wärmebehandelt und haben eine sehr große Oberfläche. Dadurch bieten diese Erzeugnisse Bakterien und Mikroorganismen gute Wachstumsbedingungen. Man sollte deshalb eine geöffnete Fertigpackung nicht länger als eine Woche im Kühlschrank bei Temperaturen unter 7 Grad Celsius aufbewahren. "Besser ist es, die Tüte sofort zu verbrauchen", rät Silke Noll.

Fragen zu Lebensmitteln und Ernährung?

Das interaktive Lebensmittel-Forum der Verbraucherzentralen beantwortet kostenfrei Fragen zu Lebensmitteln, Ernährung, Verpackung und Kochutensilien. In den vorhandenen Antworten kann jeder stöbern und kommentieren. Hier geht’s zur Seite: www.lebensmittel-forum.de

Eine Familie steht im Supermarkt und schaut auf die mit Lebensmitteln gefüllten Regale.

Service-Reihe: Hätten Sie's gewusst?

Alle Beiträge aus unserer Reihe "Essen, trinken und Genuss - hätten Sie's gewusst?" finden Sie hier in chronologischer Reihenfolge.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Fußball-Fans vor Fernseher

Sammelklage gegen DAZN Limited

Der Streaming-Anbieter DAZN erhöhte seine Preise 2021 und 2022 in laufenden Verträgen ohne Zustimmung der Kunden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält die zugrundeliegenden AGB-Klauseln für unangemessen benachteiligend und die damaligen Preiserhöhungen für Bestandskunden für rechtswidrig.
Bundesgerichtshof

Wegweisendes BGH-Urteil: Klauseln zu Negativzinsen unzulässig

Von 2019 bis zur Zinswende 2022 hatten verschiedene Banken und Sparkassen Verwahrentgelte eingeführt, die sie in Form von Negativzinsen erhoben. Dies hielten die Verbraucherzentralen für unzulässig und klagten. Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Klauseln für unzulässig erklärt.
Ein Mann steht nachdenklich vor einem geöffneten Kühlschrank

Fragen zu Lebensmitteln? In unserem Forum antworten Expert:innen!

Kostenlose Auskunft von den Verbraucherzentralen: Unter lebensmittel-forum.de bekommen Sie unkompliziert eine fachkundige Antwort zu Fragen rund um Lebensmittel. Mehr als 300 Beiträge sind schon zum Stöbern da.