Warum ist das „Kraut der Unsterblichkeit“ in Deutschland verboten?

Stand:
Essen, Trinken und Genuss – hätten Sie‘s gewusst?
Jiaogulan in einer weißen Schüssel.
Off

In Teilen Asiens werden die Blätter der Jiaogulan-Pflanze seit Jahrhunderten als Nahrungsmittel und für medizinische Zwecke verwendet. Die Pflanze trägt den Beinamen „Kraut der Unsterblichkeit“ oder „Kraut der Hundertjährigen“, da ihr positive Wirkungen nachgesagt werden. Jiaogulan soll etwa das Immunsystem stärken, den Blutzucker günstig beeinflussen und Herz-Kreislauf-Erkrankungen vorbeugen. In Deutschland ist der Verkauf von Jiaogulan als Lebensmittel oder Nahrungsergänzungsmittel verboten. Die Pflanze mit der lateinischen Bezeichnung „Gynostemma pentaphyllum“ gilt rechtlich als neuartiges Lebensmittel und benötigt eine Zulassung. Die gibt es für Jiaogulan bisher nicht. „Diese Vorgabe dient als vorsorglicher Gesundheitsschutz“, sagt Andrea Danitschek von der Verbraucherzentrale Bayern. So soll sichergestellt werden, dass der Verzehr keine negativen gesundheitlichen Folgen etwa für Personen mit bestimmten Krankheiten, Kinder oder Schwangere hat.

Vorsicht vor Produkten aus dem Online-Handel

Jiaogulan gibt es in Deutschland trotzdem zu kaufen, beispielsweise als frische Pflanze in Gärtnereien. Im Internet bieten Händler Jiaogulan in getrockneter Form an. Sie verkaufen das Kraut als Dekoartikel oder Bastelmaterial, da es nicht als Nahrungsergänzungsmittel angeboten werden darf. Ernährungsexpertin Danitschek rät davon ab, diese Produkte zu verzehren. „Es gibt keine Sicherheit, dass sie frei von Schadstoffen oder Rückständen von Pestiziden sind.“

Fragen zu Lebensmitteln und Ernährung?

Das interaktive Lebensmittel-Forum der Verbraucherzentralen beantwortet kostenfrei Fragen zu Lebensmitteln, Ernährung, Verpackung und Kochutensilien. In den vorhandenen Antworten kann jeder stöbern und kommentieren. Hier geht’s zur Seite: www.lebensmittel-forum.de

Eine Familie steht im Supermarkt und schaut auf die mit Lebensmitteln gefüllten Regale.

Service-Reihe: Hätten Sie's gewusst?

Alle Beiträge aus unserer Reihe "Essen, trinken und Genuss - hätten Sie's gewusst?" finden Sie hier in chronologischer Reihenfolge.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Sammelklage gegen Vodafone: Jetzt anmelden!

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun eine mündliche Verhandlung für den 3. Dezember 2025 angesetzt. Damit ist der 24. Dezember voraussichtlich der letzte Tag, an dem sich Betroffene für die Klage an- oder abmelden können.
Karten von Eventim

Verlegte Veranstaltungen: Urteil und Musterklage gegen Eventim

Die Erstattung von Vorverkaufsgebühren für Veranstaltungstickets kann nach dem Urteil des LG München I nicht pauschal in AGB ausgeschlossen werden. Verbraucher:innen berichten aber, dass Eventim weiterhin Gebühren einbehalte. Dagegen klagt nun der vzbv. Ab sofort ist das Klageregister eröffnet.
Eine Frau blickt auf eine digitale Anzeige.

"Meta AI" bei Facebook, Instagram und WhatsApp – so widersprechen Sie

Meta will in Europa öffentliche Nutzerinhalte fürs Training der KI "Meta AI" verwenden. Das hat auch etwas mit dem blauen Kreis im Facebook Messenger, bei Instagram und WhatsApp zu tun. Sie können der Nutzung Ihrer Daten widersprechen, den Chatbot mit dem blauen Kreis aber nicht abschalten.