Warum ist das „Kraut der Unsterblichkeit“ in Deutschland verboten?

Stand:
Essen, Trinken und Genuss – hätten Sie‘s gewusst?
Jiaogulan in einer weißen Schüssel.
Off

In Teilen Asiens werden die Blätter der Jiaogulan-Pflanze seit Jahrhunderten als Nahrungsmittel und für medizinische Zwecke verwendet. Die Pflanze trägt den Beinamen „Kraut der Unsterblichkeit“ oder „Kraut der Hundertjährigen“, da ihr positive Wirkungen nachgesagt werden. Jiaogulan soll etwa das Immunsystem stärken, den Blutzucker günstig beeinflussen und Herz-Kreislauf-Erkrankungen vorbeugen. In Deutschland ist der Verkauf von Jiaogulan als Lebensmittel oder Nahrungsergänzungsmittel verboten. Die Pflanze mit der lateinischen Bezeichnung „Gynostemma pentaphyllum“ gilt rechtlich als neuartiges Lebensmittel und benötigt eine Zulassung. Die gibt es für Jiaogulan bisher nicht. „Diese Vorgabe dient als vorsorglicher Gesundheitsschutz“, sagt Andrea Danitschek von der Verbraucherzentrale Bayern. So soll sichergestellt werden, dass der Verzehr keine negativen gesundheitlichen Folgen etwa für Personen mit bestimmten Krankheiten, Kinder oder Schwangere hat.

Vorsicht vor Produkten aus dem Online-Handel

Jiaogulan gibt es in Deutschland trotzdem zu kaufen, beispielsweise als frische Pflanze in Gärtnereien. Im Internet bieten Händler Jiaogulan in getrockneter Form an. Sie verkaufen das Kraut als Dekoartikel oder Bastelmaterial, da es nicht als Nahrungsergänzungsmittel angeboten werden darf. Ernährungsexpertin Danitschek rät davon ab, diese Produkte zu verzehren. „Es gibt keine Sicherheit, dass sie frei von Schadstoffen oder Rückständen von Pestiziden sind.“

Fragen zu Lebensmitteln und Ernährung?

Das interaktive Lebensmittel-Forum der Verbraucherzentralen beantwortet kostenfrei Fragen zu Lebensmitteln, Ernährung, Verpackung und Kochutensilien. In den vorhandenen Antworten kann jeder stöbern und kommentieren. Hier geht’s zur Seite: www.lebensmittel-forum.de

Eine Familie steht im Supermarkt und schaut auf die mit Lebensmitteln gefüllten Regale.

Service-Reihe: Hätten Sie's gewusst?

Alle Beiträge aus unserer Reihe "Essen, trinken und Genuss - hätten Sie's gewusst?" finden Sie hier in chronologischer Reihenfolge.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Ratgeber-Tipps

Wie ernähre ich mich bei Krebs?
Dieser Ratgeber hilft wissenschaftlich fundiert bei allen Ernährungsfragen im Zusammenhang mit einer Krebserkrankung.…
Familienküche
Wie „Familienküche“ ganz entspannt funktionieren kann – das zeigt der gleichnamige Ratgeber der Verbraucherzentrale. Er…
Auszeichnung Verbraucherschule. Foto: Daniel Gebauer - vzbv

Auszeichnung als Verbraucherschule: Jetzt bewerben!

Die Auszeichnung Verbraucherschule geht in eine neue Runde: Schulen, die ihrer Schülerschaft Alltagskompetenzen vermitteln, können sich ab sofort als Verbraucherschule bewerben. Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 1. Dezember 2023.
Ein Mann hält ein Smartphone in der Hand und tippt mit dem Zeigefinger darauf.

Bonify-App: Datenschutz im Auge behalten

Was ist die neue Bonify-App und wie will die App Menschen dabei unterstützen, die eigene Kreditwürdigkeit zu verbessern? Wir beantworten die wichtigsten Fragen und erläutern, warum wir das kritisch sehen.
Eine Fahrradfahrerin vor dem Reichstag.

Halbzeitbilanz des vbzv: Ampel hinkt bei Verbraucherthemen hinterher

Seit rund 2 Jahren regiert die Ampelkoalition. Zur Halbzeit zieht der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) Bilanz. Es gibt zwar Positives zu vermelden. Bei vielen Themen sieht der vzbv aber weiter offene Baustellen, wenn die Regierung Wirtschaft und Verbraucher:innen gleichermaßen stärken will.