Verpackte Lebensmittel: Warum sind manche Zutaten fett gedruckt?

Stand:
Essen, Trinken und Genuss – hätten Sie‘s gewusst?
Off

Lebensmittel, die häufig Allergien und Unverträglichkeiten auslösen, müssen für Verbraucher gut erkennbar sein. Bei Lebensmitteln in Fertigpackungen sind deswegen die 14 häufigsten Allergene im Zutatenverzeichnis besonders zu kennzeichnen. „Die Allergene müssen für das Auge deutlich hervorgehoben werden, sodass Betroffene oder Interessierte sie auf einen Blick wahrnehmen können“, sagt Sabine Hülsmann, Lebensmittelexpertin der Verbraucherzentrale Bayern. Dafür werden sie in der Regel fett gedruckt, aber auch eine andere Schriftart wie beispielsweise Großbuchstaben oder eine andere Hintergrundfarbe sind erlaubt.

Seit Dezember 2014 ist es zudem verpflichtend, die Allergene auch bei unverpackten Lebensmitteln zu kennzeichnen. Das betrifft beispielsweise Metzger, Bäcker oder auch die Gastronomie. Die Information kann schriftlich, elektronisch oder mündlich erfolgen. „Bei einer mündlichen Auskunft muss eine schriftliche Dokumentation auf Nachfrage aber leicht einsehbar sein“, so Sabine Hülsmann.

Eine Familie steht im Supermarkt und schaut auf die mit Lebensmitteln gefüllten Regale.

Service-Reihe: Hätten Sie's gewusst?

Alle Beiträge aus unserer Reihe "Essen, trinken und Genuss - hätten Sie's gewusst?" finden Sie hier in chronologischer Reihenfolge.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

GASAG-Verhandlungstermin: Gericht stellt sich auf Seite der Verbraucher:innen

In der mündlichen Verhandlung vom 21. März 2025 ließ das Kammergericht erkennen, dass es die Tarifspaltung der GASAG im Winter 2021/22 für unzulässig hält. Eine Entscheidung wird voraussichtlich bald verkündet.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.