Sind Vogelbeeren giftig?

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Essen, Trinken und Genuss – hätten Sie‘s gewusst?
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Prall und leuchtend orangerot verlocken die Früchte der Eberesche ab dem Spätsommer dazu, sie zu pflücken. Aber kann man sie auch bedenkenlos essen? „Vogelbeeren sind entgegen der landläufigen Meinung nicht giftig. Sie liefern viel Vitamin C und Provitamin A“, so Anja Schwengel-Exner, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Bayern. Bis auf wenige Zuchtsorten enthalten rohe Vogelbeeren jedoch Parasorbinsäure, die bitter schmeckt. Der Verzehr großer Mengen kann zu Unwohlsein führen. „Durch Erhitzen wird die Parasorbinsäure in unschädliche Sorbinsäure umgewandelt. Der Bittergeschmack weicht und die Früchte schmecken aromatisch und süß“, erklärt die Expertin. Die Erntezeit beginnt im September. Das beste Aroma entfalten die Beeren nach dem ersten Frost. Er reduziert den Gehalt an bitterer Parasorbinsäure ebenfalls. Gleichzeitig sinkt allerdings auch der Vitamin C-Gehalt. Ein beliebter heimischer Genuss sind Vogelbeeren zum Beispiel als Konfitüre, Gelee, Chutney, Saft oder Essig.

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Eine Familie steht im Supermarkt und schaut auf die mit Lebensmitteln gefüllten Regale.

Service-Reihe: Hätten Sie's gewusst?

Alle Beiträge aus unserer Reihe "Essen, trinken und Genuss - hätten Sie's gewusst?" finden Sie hier in chronologischer Reihenfolge.

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Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.