Sind probiotische Joghurtbakterien gesund?

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Essen, Trinken und Genuss – hätten Sie‘s gewusst?
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Jahrelang hat die Werbung versprochen, dass Joghurt mit probiotischen Bakterien die Abwehrkräfte aktiviert und die Darmtätigkeit reguliert. Doch die Hersteller konnten diese Aussagen zur gesundheitlichen Wirkung nicht beweisen. „Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit, kurz EFSA, hat deshalb verboten, mit gesundheitlichen Vorteilen für probiotische Lebensmittel zu werben“, erklärt Heidrun Schubert, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Bayern. Dennoch weisen manche Hersteller weiter auf gesundheitliche Wirkungen hin, indem sie dem Joghurt zum Beispiel Vitamin C, B6 oder D zusetzen. Denn für diese erlaubt die EU gesundheitsbezogene Angaben. „Gesundheitlich wertvoll ist aber auch ganz normaler Joghurt“, so Heidrun Schubert. Er enthält lebende Milchsäurebakterien, die erst nach der Hitzebehandlung der Milch zugesetzt werden. Sie bilden einen hohen Anteil Milchsäure und andere organische Säuren, die positiv auf die Darmtätigkeit wirken können.

 

Fragen zu Lebensmitteln und Ernährung?

Das interaktive Lebensmittel-Forum der Verbraucherzentralen beantwortet kostenfrei Fragen zu Lebensmitteln, Ernährung, Verpackung und Kochutensilien. In den vorhandenen Antworten kann jeder stöbern und kommentieren. Hier geht’s zur Seite: www.lebensmittel-forum.de

Eine Familie steht im Supermarkt und schaut auf die mit Lebensmitteln gefüllten Regale.

Service-Reihe: Hätten Sie's gewusst?

Alle Beiträge aus unserer Reihe "Essen, trinken und Genuss - hätten Sie's gewusst?" finden Sie hier in chronologischer Reihenfolge.

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Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.
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Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.