Sind Bittermandeln gesundheitsschädlich?

Stand:
Essen, Trinken und Genuss – hätten Sie‘s gewusst?

Essen, Trinken und Genuss – hätten Sie‘s gewusst?

Off

Bittermandeln geben Stollen, Marzipan und Plätzchen ihr unverwechselbares Aroma. Bei ihrer Verwendung ist jedoch Sorgfalt geboten. „Bittermandeln eignen sich nicht, um sie roh zu essen. Sie enthalten Amygdalin, woraus im Körper giftige Blausäure entsteht“, warnt Anja Schwengel-Exner, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Bayern. Für Erwachsene ist Amygdalin beim Verzehr weniger roher Exemplare nicht gefährlich. Dagegen können bei kleinen Kindern schon ca. 5 Stück eine lebensbedrohliche Vergiftung hervorrufen. Da Blausäure hitzeempfindlich ist, sind in fertigem Gebäck keine nennenswerten Mengen mehr enthalten. Bittere Mandeln sind optisch kaum von den süßen zu unterscheiden. Meist sind sie etwas kleiner und spitzer als ihre süßen Verwandten. Die Verbraucherzentrale Bayern rät daher, Bittermandeln immer außerhalb der Reichweite von Kindern und getrennt von Süßmandeln zu lagern. Wer sicher gehen möchte, kann auch unbedenkliches Bittermandelöl zum Aromatisieren verwenden.

Marktplatz Ernährung – Forum der Verbraucherzentrale Bayern

Fragen zu Ernährung und Lebensmitteln beantwortet ein Expertenteam der Verbraucherzentrale Bayern im Internetforum "Marktplatz Ernährung". Die Antworten können alle interessierten Verbraucher online lesen.

Das Angebot unter www.verbraucherzentrale-bayern.de ist kostenlos.

Eine Familie steht im Supermarkt und schaut auf die mit Lebensmitteln gefüllten Regale.

Service-Reihe: Hätten Sie's gewusst?

Alle Beiträge aus unserer Reihe "Essen, trinken und Genuss - hätten Sie's gewusst?" finden Sie hier in chronologischer Reihenfolge.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.
Hand hält rote BahnCard 25

Nach Klage der Verbraucherzentrale: Kündigungsfrist für BahnCard verkürzt

Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Thüringen hat die Deutsche Bahn die Kündigungsfristen für die BahnCard von 6 auf 4 Wochen verkürzt. Dies gilt jedoch nicht für alle BahnCards, sondern nur unter bestimmten Bedingungen. Die Verbraucherzentrale will weiter klagen, noch aus einem anderen Grund.

Urteil gegen Amazon: Gekauft ist gekauft

Amazon darf Kunden nach einer Kontosperrung nicht den Zugriff auf erworbene E-Books, Filme, Hörbücher und Musik verwehren. Wir helfen Betroffenen mit einem Musterbrief.