Lebensmitteleinkauf in eigenen Behältern: Geht das in Corona-Zeiten?

Stand:
Essen, Trinken und Genuss – hätten Sie‘s gewusst?
Off

Wer beim Lebensmitteleinkauf eigene Gefäße mitbringt, spart eine Menge Verpackungsmüll. Wegen der Hygienemaßnahmen zum Corona-Virus verzichteten viele Händler und Verbraucher in den letzten Monaten auf das Befüllen von mitgebrachten Behältnissen. „Beachtet man die grundlegenden Hygieneregeln, spricht nach heutigem Wissensstand nichts dagegen, auch weiterhin in eigenen Gefäßen einzukaufen“, erklärt Anja Schwengel-Exner, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Bayern. Dabei trägt der Kunde die Verantwortung dafür, dass das mitgebrachte Gefäß sauber und für das jeweilige Lebensmittel oder Getränk geeignet ist.

Beim Befüllen der Behälter dürfen das Personal und der Bereich hinter der Theke nicht mit dem Geschirr in Berührung kommen. Ein Tablett als Einwegunterlage kann dabei helfen. Lebensmittel, die mit dem Kundenbehältnis Kontakt hatten, dürfen nicht zum Verkauf zurückgelegt werden. Sehr wichtig ist, dass sich Käufer und Verkaufspersonal an Hygieneregeln wie gründliches Händewaschen und Husten- und Niesetikette halten.

Fragen zu Lebensmitteln und Ernährung?

Das interaktive Lebensmittel-Forum der Verbraucherzentralen beantwortet kostenfrei Fragen zu Lebensmitteln, Ernährung, Verpackung und Kochutensilien. In den vorhandenen Antworten kann jeder stöbern und kommentieren. Hier geht’s zur Seite: www.lebensmittel-forum.de

Eine Familie steht im Supermarkt und schaut auf die mit Lebensmitteln gefüllten Regale.

Service-Reihe: Hätten Sie's gewusst?

Alle Beiträge aus unserer Reihe "Essen, trinken und Genuss - hätten Sie's gewusst?" finden Sie hier in chronologischer Reihenfolge.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Sammelklage gegen Vodafone: Jetzt anmelden!

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun eine mündliche Verhandlung für den 3. Dezember 2025 angesetzt. Damit ist der 24. Dezember voraussichtlich der letzte Tag, an dem sich Betroffene für die Klage an- oder abmelden können.
Karten von Eventim

Verlegte Veranstaltungen: Urteil und Musterklage gegen Eventim

Die Erstattung von Vorverkaufsgebühren für Veranstaltungstickets kann nach dem Urteil des LG München I nicht pauschal in AGB ausgeschlossen werden. Verbraucher:innen berichten aber, dass Eventim weiterhin Gebühren einbehalte. Dagegen klagt nun der vzbv. Ab sofort ist das Klageregister eröffnet.
Eine Frau blickt auf eine digitale Anzeige.

"Meta AI" bei Facebook, Instagram und WhatsApp – so widersprechen Sie

Meta will in Europa öffentliche Nutzerinhalte fürs Training der KI "Meta AI" verwenden. Das hat auch etwas mit dem blauen Kreis im Facebook Messenger, bei Instagram und WhatsApp zu tun. Sie können der Nutzung Ihrer Daten widersprechen, den Chatbot mit dem blauen Kreis aber nicht abschalten.