Ist Eis aus der Eisdiele immer selbst gemacht?

Stand:
Essen, Trinken und Genuss – hätten Sie‘s gewusst?
Off

Bei sommerlichen Temperaturen herrscht in Eisdielen in der Regel Hochbetrieb. Dort wird das Eis oft mit Hinweisen wie „eigene Herstellung" oder „selbst gemacht" beworben. „Eine rechtliche Definition für diese Begriffe fehlt“, erklärt Anja Schwengel-Exner, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Bayern. „Verbraucher können nicht erkennen welche Herstellungsweise sich dahinter verbirgt“. Einige Eisverkäufer mischen fertiges Pulver an, andere fügen Zutaten wie Früchte, Nüsse oder Schokolade zur fertig gelieferten Grundeismasse. Wieder andere stellen das Eis aus den erforderlichen Zutaten vollständig selbst her. Es gibt keine Garantie, dass Eis aus der Eisdiele weniger Zusätze wie Stabilisatoren oder Aromen und mehr frische Inhaltsstoffe enthält als Eis aus der Fertigpackung. Wer Wert auf natürliche Zutaten legt, muss vor Ort nachfragen. Für die Kennzeichnung in der Eisdiele vorgeschrieben ist der Hinweis auf Allergene und einzelne Zusatzstoffe, beispielsweise „mit Farbstoff".

Marktplatz Ernährung – Forum der Verbraucherzentrale Bayern

Fragen zu Ernährung und Lebensmitteln beantwortet ein Expertenteam der Verbraucherzentrale Bayern im Internetforum „Marktplatz Ernährung". Die Antworten können alle interessierten Verbraucher online lesen.

Das Angebot unter www.verbraucherzentrale-bayern.de ist kostenlos.

Eine Familie steht im Supermarkt und schaut auf die mit Lebensmitteln gefüllten Regale.

Service-Reihe: Hätten Sie's gewusst?

Alle Beiträge aus unserer Reihe "Essen, trinken und Genuss - hätten Sie's gewusst?" finden Sie hier in chronologischer Reihenfolge.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.
Hand hält rote BahnCard 25

Nach Klage der Verbraucherzentrale: Kündigungsfrist für BahnCard verkürzt

Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Thüringen hat die Deutsche Bahn die Kündigungsfristen für die BahnCard von 6 auf 4 Wochen verkürzt. Dies gilt jedoch nicht für alle BahnCards, sondern nur unter bestimmten Bedingungen. Die Verbraucherzentrale will weiter klagen, noch aus einem anderen Grund.

Urteil gegen Amazon: Gekauft ist gekauft

Amazon darf Kunden nach einer Kontosperrung nicht den Zugriff auf erworbene E-Books, Filme, Hörbücher und Musik verwehren. Wir helfen Betroffenen mit einem Musterbrief.