Erdbeeren in der Schale: Wie muss der Preis angegeben werden?

Stand:
Essen, Trinken und Genuss – hätten Sie‘s gewusst?
Erdbeeren in einer Pappschale stehen auf einem Holztisch. Daneben liegt anderes Obst und Gemüse.
Off

Frische Erdbeeren in der Schale können zu einem Festpreis oder nach Gewicht verkauft werden. Beide Varianten sind erlaubt. Bei der Abgabe zum Festpreis muss der Lebensmittelhändler jedoch sicherstellen, dass die Schalen im Mittel das angegebene Gewicht einhalten. Einzelne Schalen dürfen aber auch etwas weniger wiegen. Bei einer 500-Gramm-Schale beispielsweise ist eine Füllmenge von 485 Gramm gerade noch erlaubt. Andrea Danitschek von der Verbraucherzentrale Bayern hält daher die Abgabe nach Gewicht für die kundenfreundlichere Methode: „Hier zahlt man für die Menge, die man tatsächlich erhält.“ Ärger über zu gering befüllte Schalen lässt sich so vermeiden. Damit gut gefüllte Erdbeerschalen an der Kasse nicht unerwartet teuer werden, sollte man die in Supermärkten häufig vorhandenen Kontrollwaagen für Kunden nutzen.

Grundpreis ist Pflicht

Auch bei offen angebotenem Obst und Gemüse ist die Angabe des Grundpreises in der Nähe des Endpreises verpflichtend vorgeschrieben. Das Gewicht von Schalen, Folien und anderem Verpackungsmaterial darf nicht mitberechnet werden.

Fragen zu Lebensmitteln und Ernährung?

Das interaktive Lebensmittel-Forum der Verbraucherzentralen beantwortet kostenfrei Fragen zu Lebensmitteln, Ernährung, Verpackung und Kochutensilien. In den vorhandenen Antworten kann jeder stöbern und kommentieren. Hier geht’s zur Seite: www.lebensmittel-forum.de

Eine Familie steht im Supermarkt und schaut auf die mit Lebensmitteln gefüllten Regale.

Service-Reihe: Hätten Sie's gewusst?

Alle Beiträge aus unserer Reihe "Essen, trinken und Genuss - hätten Sie's gewusst?" finden Sie hier in chronologischer Reihenfolge.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Sammelklage gegen Vodafone: Jetzt anmelden!

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun eine mündliche Verhandlung für den 3. Dezember 2025 angesetzt. Damit ist der 24. Dezember voraussichtlich der letzte Tag, an dem sich Betroffene für die Klage an- oder abmelden können.
Karten von Eventim

Verlegte Veranstaltungen: Urteil und Musterklage gegen Eventim

Die Erstattung von Vorverkaufsgebühren für Veranstaltungstickets kann nach dem Urteil des LG München I nicht pauschal in AGB ausgeschlossen werden. Verbraucher:innen berichten aber, dass Eventim weiterhin Gebühren einbehalte. Dagegen klagt nun der vzbv. Ab sofort ist das Klageregister eröffnet.
Eine Frau blickt auf eine digitale Anzeige.

"Meta AI" bei Facebook, Instagram und WhatsApp – so widersprechen Sie

Meta will in Europa öffentliche Nutzerinhalte fürs Training der KI "Meta AI" verwenden. Das hat auch etwas mit dem blauen Kreis im Facebook Messenger, bei Instagram und WhatsApp zu tun. Sie können der Nutzung Ihrer Daten widersprechen, den Chatbot mit dem blauen Kreis aber nicht abschalten.