Um Plastikmüll zu vermeiden, möchten immer mehr Konsumenten im Supermarkt oder beim Schnellimbiss ihre eigenen Gefäße mitbringen. Einen Anspruch, sich Wurst, Käse, Fertiggerichte oder den Kaffee für unterwegs in private Behältnisse einpacken zu lassen, haben sie aber nicht. „Dass ein Einzelhändler mitgebrachte Gefäße mit Lebensmitteln befüllt, ist prinzipiell nicht verboten“, sagt Sabine Hülsmann, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Bayern. „Wenn diese Gefäße aber innen oder außen mit Mikroorganismen verunreinigt sind und eine Übertragung auf andere Lebensmittel stattfindet, muss er dafür haften“. Hinzu kommt, dass die strengen Hygienevorschriften keine fremden Materialien hinter der Theke erlauben. Viele Händler haben aber gute Kompromisslösungen gefunden, wie zum Beispiel die Behälter auf ein Tablett auf der Theke zu stellen und dort zu befüllen. Für das Mitbringen von Coffee-to-go-Mehrwegbechern geben manche Anbieter sogar Rabatt.
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