Brühe, Bouillon und Fond: Was ist der Unterschied?

Stand:
Essen, Trinken und Genuss – hätten Sie‘s gewusst?
Gekochte Brühe in einer weißen Schüssel, daneben liegen rohe Karotten, Zwiebeln und Lauch
Off

Das Einkochen von Fleisch, Knochen oder Gemüse in Wasser bildet die Basis für würzige Suppen und Saucen. Für eine Brühe werden die Lebensmittel bis zum Garwerden gekocht. Durchgesiebt ergibt sich daraus eine herzhafte, klare oder leicht getrübte Suppe. Kocht man ausschließlich Fleisch und Knochen ein, etwa von Rind, Kalb, Lamm oder Geflügel, spricht man von einer Bouillon. Sie eignet sich ebenfalls gut als Basis für Suppen und kann mit Eierstich, Nudeln oder Gemüse ergänzt werden. Stark eingekochte Brühen werden Fond genannt. „Meist reichen Fleischsäfte, die beim Braten, Dünsten und Schmoren entstehen, für die Herstellung größerer Mengen Soße nicht aus. Dann kann ein Fond als Grundlage für Soßen dienen“, sagt Silke Noll von der Verbraucherzentrale Bayern.

Selbst gekocht für mehr Qualität

Im Handel sind fertige Konzentrate wie Brühwürfel oder gekörnte Brühe erhältlich. Sie bestehen meist aus Salz, Fett und Würzmitteln wie Hefeextrakt, Geschmacksverstärkern und Gewürzen. In der Regel enthalten sie kein oder kaum Fleisch oder Gemüse. Ernährungsexpertin Noll rät daher, selbst zu kochen: „Für eine aromatische Brühe gibt man die Zutaten bereits ins kalte Wasser und erhitzt sie nur bis zum Siedepunkt.“ So bleiben flüchtige Aromen gut erhalten und es reicht aus, die Brühe zum Ende der Garzeit sparsam mit Salz abzuschmecken.

Fragen zu Lebensmitteln und Ernährung?

Das interaktive Lebensmittel-Forum der Verbraucherzentralen beantwortet kostenfrei Fragen zu Lebensmitteln, Ernährung, Verpackung und Kochutensilien. In den vorhandenen Antworten kann jeder stöbern und kommentieren. Hier geht’s zur Seite: www.lebensmittel-forum.de

Eine Familie steht im Supermarkt und schaut auf die mit Lebensmitteln gefüllten Regale.

Service-Reihe: Hätten Sie's gewusst?

Alle Beiträge aus unserer Reihe "Essen, trinken und Genuss - hätten Sie's gewusst?" finden Sie hier in chronologischer Reihenfolge.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Ratgeber-Tipps

Ratgeber Gesunde Ernährung von Anfang an
Die Ernährung in den ersten Lebensmonaten legt den Grundstein für die Gesundheit und Entwicklung eines Kindes. Dabei…
Familienküche
Wie „Familienküche“ ganz entspannt funktionieren kann – das zeigt der gleichnamige Ratgeber der Verbraucherzentrale. Er…

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.
Hand hält rote BahnCard 25

Nach Klage der Verbraucherzentrale: Kündigungsfrist für BahnCard verkürzt

Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Thüringen hat die Deutsche Bahn die Kündigungsfristen für die BahnCard von 6 auf 4 Wochen verkürzt. Dies gilt jedoch nicht für alle BahnCards, sondern nur unter bestimmten Bedingungen. Die Verbraucherzentrale will weiter klagen, noch aus einem anderen Grund.

Urteil gegen Amazon: Gekauft ist gekauft

Amazon darf Kunden nach einer Kontosperrung nicht den Zugriff auf erworbene E-Books, Filme, Hörbücher und Musik verwehren. Wir helfen Betroffenen mit einem Musterbrief.