Leichte Sprache: Haben Sie einen Inkasso-Brief bekommen?

Infos in Leichter Sprache

Stand:
Haben Sie einen Inkasso-Brief bekommen?
Hier finden Sie Informationen in Leichter Sprache.
Ein Mahnbrief und Bargeld neben dem Europäischen Logo für Leichte Sprache
On

Mehr Informationen zu Inkasso finden Sie auch in Standardsprache.
Klicken Sie dafür diesen Link an: Inkasso in Standardsprache


Was ist Inkasso?

Nicht bezahlenManchmal kaufen Menschen Sachen
und bezahlen die Sachen nicht.

Dann haben sie Schulden bei
dem Verkäufer.

BriefDer Verkäufer schreibt Mahn-Briefe.

Oder: Der Verkäufer gibt einen Auftrag
an eine Firma.
Dann schreibt die Firma die Mahn-Briefe.
Das heißt Inkasso.

Was tun mit einem Inkasso-Brief?

WichtigZahlen Sie das Geld nicht sofort.
Überlegen Sie zuerst:

  • Haben Sie Sachen gekauft und
    nicht bezahlt?
     
  • Kennen Sie den Verkäufer?
    Unsicher
  • Haben Sie die Sachen nicht gekauft?
    Oder haben Sie die Sachen schon
    bezahlt?
    Dann zahlen Sie das Geld nicht.
    Nicht bezahlen
  • Kennen Sie den Verkäufer nicht?
    Dann zahlen Sie das Geld nicht.

Ist der Inkasso-Brief richtig?

Daumen hochStimmt alles?
Dann zahlen Sie das Geld.

Stimmt alles, aber Sie haben
nicht genug Geld?
Sie können jeden Monat
einen Teil von den Schulden zahlen.
GeldbeutelDann werden die Schulden
langsam kleiner.
Das heißt: in Raten zahlen.

Aber Vorsicht:
Zahlen Sie keine kleinen Raten,
zum Beispiel 5 Euro oder 20 Euro.
WichtigDann dauert es lange,
bis Sie alles bezahlt haben.

So lange bekommt die Inkasso-Firma
zusätzlich Geld.
Das ist der Preis für die Raten.
BeratungDie Schulden können größer werden.

Sie haben nur Geld für kleine Raten?
Dann berät Sie die Verbraucher-Zentrale.

 

In Briefen von einer Inkasso-Firma
stehen oft Drohungen.

Was darf eine Inkasso-Firma und was
darf sie nicht?

Droht die Inkasso-Firma mit einem
Gerichts-Vollzieher?

Ein Gerichts-Vollzieher ist ein Mitarbeiter
vom Gericht.

Der Gerichts-Vollzieher geht
zu Menschen mit vielen Schulden.
Er nimmt teure Sachen aus der
Wohnung mit.
Die Sachen verkauft er.
WertsachenMit dem Geld bezahlt er die Schulden.

Aber:
Für den Gerichts-Vollzieher
gibt es Regeln.
RechtZuerst prüft ein Gericht die Schulden.
Erst danach darf der Gerichts-Vollzieher
Sachen mitnehmen.

 

Droht die Inkasso-Firma,
dass ein Mitarbeiter zu Ihnen kommt?

  • WohnungMitarbeiter von der Inkasso-Firma
    dürfen nicht in Ihre Wohnung.
     
  • Sie müssen nicht die Tür aufmachen.
  • Und Sie müssen nicht für den
    Besuch bezahlen.
     

Droht die Inkasso-Firma
mit Lohn-Pfändung?

arbeitenLohn-Pfändung heißt:
Die Inkasso-Firma nimmt
einen Teil von Ihrem Arbeits-Lohn.
Damit bezahlt die Inkasso-Firma die
Schulden.

GeldAber: Dafür gibt es Regeln.
Zuerst prüft ein Gericht die Schulden.
Erst danach darf die Inkasso-Firma
einen Teil vom Lohn nehmen.

RechtDie Inkasso-Firma darf nicht
den ganzen Lohn nehmen.
Sie können einen Teil behalten.
 

Droht die Inkasso-Firma
mit der Schufa?

Die Schufa ist ein Unternehmen.
Die Schufa sammelt Infos über
Menschen.

Zum Beispiel:
Dass jemand viele Schulden hat.

Die Infos können ein Nachteil sein.
BankZum Beispiel: Eine Bank leiht Menschen
mit Schulden kein Geld.
Die Inkasso-Firma kann die Schufa
über Schulden informieren.

Aber: Die Schufa darf nur richtige
Infos sammeln.

Sind die Infos im Inkasso-Brief
falsch?

falschDann verbieten Sie der Inkasso-Firma,
dass die Schufa Infos bekommt.
Schicken Sie ein Einschreiben
an die Inkasso-Firma.

Einschreiben heißt:
EinschreibenDer Empfänger unterschreibt,
wenn er den Brief bekommt.
 

Sollen Sie das Geld sehr schnell
bezahlen?

RechnungenManche Inkasso-Firmen machen Stress.
Sie schreiben zum Beispiel:

  • Zahlen Sie das Geld sofort.
  • Oder: Zahlen Sie das Geld in 3 Tagen.

prüfenBleiben Sie ruhig.
Prüfen Sie zuerst,
ob die Infos im Brief richtig sind.

Sind die Infos richtig?
Dann zahlen Sie das Geld.

Wenn Sie nach dem Bezahlen
falsche Infos im Brief finden,
bekommen Sie Ihr Geld vielleicht
nicht zurück. Darum ist wichtig,
fragendass Sie die Infos in Ruhe prüfen.

Haben Sie Fragen?
Wir beraten Sie gern.

Titelbild: Grafik-Designagentur Hespen
Illustrationen: Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013 für Lebenshilfe
für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e. V.
Zeichen für Leichte Sprache: Inclusion Europe.
Mehr Informationen unter: https://www.inclusioneurope.eu/easy-to-read/
Die Prüfgruppe (Menschen mit Lernschwierigkeiten) des ZsL Mainz e. V.
hat den Text im Jahr 2021 geprüft.

Inkassobrief erklärt - wie prüfe ich Inkassoschreiben?


Mehr Informationen zu Inkasso finden Sie auch in Standardsprache.
Klicken Sie dafür diesen Link an: Inkasso in Standardsprache


Video laden: Erst wenn Sie auf "Inhalte anzeigen" klicken, wird eine Verbindung zu YouTube hergestellt und Daten werden dorthin übermittelt. Hier finden Sie dessen Hinweise zur Datenverarbeitung.

Eine Zeichnung verschiedener Menschen.

Informationen in Leichter Sprache

Die Verbraucherzentrale wünscht sich,
dass alle Menschen die Informationen auf der Internet-Seite gut verstehen können.
Deshalb gibt es jetzt auch Informationen in Leichter Sprache.

Brief-Ärger

Inkasso-Check

Müssen Sie wirklich zahlen? Hier können Sie Inkassoforderungen kostenlos überprüfen.

BMUV-Logo

Schmuckbild

Abzocke auf online-wohngeld.de: Hier wird kein Wohngeld beantragt!

Auf der Website online-wohngeld.de könnten Verbraucher:innen den Eindruck bekommen, dass sie dort Wohngeld beantragen können. Das ist jedoch nicht der Fall und kostet auch noch Geld!

Musterfeststellungsklage gegen Kreissparkasse Stendal

Die Kreissparkasse Stendal hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Deshalb klagt der vzbv für die Kund:innen der Sparkasse Klage. Kunden:innen sollen ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht.

Der vzbv führt die Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) nicht weiter. Kund:innen können die ihnen zustehenden Zinsen nun einfordern.

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Mansfeld-Südharz

Die Sparkasse Mansfeld-Südharz hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der vzbv hat für die Kund:innen der Sparkasse Klage erhoben, damit sie ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht.

Der vzbv führt das Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) nicht weiter. Kund:innen können die ihnen zustehenden Zinsen nun einfordern.