So kommen Sie an die kostenlose Auskunft
Die kostenlose Auskunft können Sie formlos schriftlich, per Fax, E-Mail, SMS oder mündlich sowie telefonisch verlangen. Wenn Sie Ihre Daten abfragen möchten, können Sie auch unseren kostenlosen Musterbrief nutzen. Das funktioniert übrigens nicht nur bei Schufa und Co., sondern auch bei anderen Unternehmen.
Auch auf ihren Internetseiten bieten die Auskunfteien Wege zur kostenlosen Auskunft – doch braucht es dorthin bisweilen bis zu fünf Klicks. Manchmal ist die kostenlose Variante hinter kostenpflichtigen Angeboten versteckt. Wer nicht aufpasst, der zahlt so schnell für eine Auskunft, die auch kostenlos zu erhalten wäre.
Hier finden Sie für eine Reihe von Auskunfteien direkt zur kostenlosen Auskunft: Schufa, Creditreform Boniversum, CRIF , Informa Solutions (arvato/Experian/infoscore.
Eine weitere Möglichkeit, kostenlos Einblick in den persönlichen Basisscore zu erhalten, bietet die App „bonify“. Um den Basisscore über bonify anzufordern, erfolgt eine Registrierung über den Personalausweis. Da sich die Registrierungsprozesse ändern können, wie zum Beispiel die mittlerweile nicht mehr vorhandene Möglichkeit der Registrierung über das eigene Bankkonto, ist es ratsam, sich die aktuelle Anleitung auf der Registrierungsseite genauer anzuschauen, um genau zu erfahren, welche persönlichen Daten man für eine Kontoeröffnung über bonify angeben
muss. Hier finden Sie die wichtigsten Fragen zur neuen bonify App.
Wichtig: Falsche Daten korrigieren
Werden beispielsweise beantragte Kredite ohne nachvollziebaren Grund nicht gewährt oder der Online-Kauf auf Rechnung abgelehnt wird, können auch fehelerhaft gespeicherte Daten die Ursache sein. In Zweifelsfällen kann es sinnvoll sein, eine Selbstauskunft einzuholen, um die Richtigkeit der gespeicherten Daten zu überprüfen.
Falsche oder unzulässig gespeicherte Daten müssen die Auskunfteien unentgeltlich berichtigen, löschen oder die Verarbeitung einschränken. Für den Korrekturwunsch reicht ein formloses Schreiben, in dem Sie konkret angeben, welche Daten unrichtig sind. Wenn möglich, sollten Sie dies durch entsprechende Unterlagen belegen.
Wurden falsche Daten gespeichert, hat der Betroffene nicht nur einen Anspruch gegen die Auskunftei, sondern auch gegen das Unternehmen, das die Daten an die Auskunftei übermittelt hat. Hier sollte der Verbraucher geltend machen, dass die Löschung der übermittelten Daten bei der Auskunftei veranlasst wird.