Scoring mit Kundendaten: So verlangen Sie Auskunft bei Schufa & Co.

Stand:
Auskunfteien betreiben "Scoring" mit personenbezogenen Daten und ziehen daraus Rückschlüsse auf Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit. Diese Daten können Sie abfragen – und korrigieren lassen.
Brief-Ärger

Das Wichtigste in Kürze:

  • Wenn Sie wissen möchten, was Auskunfteien über Sie und Ihr Kaufverhalten gespeichert haben, können Sie entsprechende Auskünfte anfordern.
  • Diese Auskünfte gibt es sowohl kostenfrei als auch kostenpflichtig.
  • Wir stellen Ihnen Links zu kostenfreien Anfragen bei verschiedenen Auskunfteien zur Verfügung.
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Kredite plötzlich nur noch zu höheren Zinsen, die Lieferung der Waschmaschine lediglich gegen Vorkasse: Kunden wissen oftmals nicht, wie ihnen geschieht. Die Erklärung: Im Hintergrund wirken unbemerkt Kräfte, die Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit auf Basis gesammelter Daten mit Hilfe eines ausgeklügelten Punkte- und Bewertungssystems ermitteln.

Auf die massenhafte automatisierte Bonitätsprüfung durch das sogenannte Scoring setzen Banken, Mobilfunkfirmen und Onlinehändler, wenn sie bei Auskunfteien die Kreditwürdigkeit ihrer Kunden abfragen. In der Regel wissen Betroffene allerdings nicht, welche ihrer Daten benutzt werden und ob die herangezogenen Angaben korrekt sind. Ohne Nachfrage erfahren sie auch nicht, welche Kriterien ihre Bonitätsbewertung positiv oder negativ beeinflussen.

 


 

Schufa: Score Simulator

 

Mit Hilfe eines Score-Simulators können Verbraucherinnen und Verbraucher ab Mai 2023 auf www.schufa.de interaktiv testen, welche Faktoren den Schufa-Score beeinflussen und warum. Wie der Name schon sagt, handelt es sich dabei um eine Simulation und nicht um einen echten Score. Sie gibt anhand von sieben Kriterien eine grobe Einschätzung, wie sich bestimmte finanzielle Entscheidungen auf die Kreditwürdigkeit der Verbraucherinnen und Verbraucher auswirken. So können Verbraucherinnen und Verbraucher beispielsweise simulieren, wie sich die Anzahl der Kreditkarten, die Rückzahlung eines Kredits oder die verspätete Bezahlung einer Rechnung trotz mehrfacher Mahnung auf den zu ermittelnden Score auswirken. Doch Vorsicht:

Die verschiedenen Auskunfteien haben unterschiedliche Scorewerte und Ansätze zur Scoreberechnung. Das heißt, ein guter Score bei der einen Auskunftei ist nicht automatisch ein guter Score bei der anderen.

Gestoppt: Datenbank über Energiekunden

Gestoppt werden konnten Pläne der beiden Auskunfteien Schufa und CRIF Bürgel aus dem Jahr 2020, Informationen über Strom- und Gaskunden in einer zentralen Datenbank zu speichern (E-Pool) und Energieanbietern zur Verfügung zu stellen. Damit sollten nach Ansicht der Verbraucherzentralen sogenannte „Bonus-Hopper“ identifiziert werden, also Kunden, die regelmäßig ihren Energieanbieter wechseln und so immer wieder Bonus-Angebote für Neukunden in Anspruch nehmen. Wechselwillige Kunden hätten es dann schwer haben können, einen neuen Anbieter zu finden.

Nach massiver Kritik unter anderem durch die Verbraucherzentrale NRW sowie der Datenschutzbehörden der Länder, die das Vorhaben für unvereinbar mit der Datenschutz-Grundverodnung (DSGVO) halten, haben die beiden Auskunfteien Abstand von ihren Plänen genommen.

Regelmäßig Auskunft einholen

Um sich einen Überblick über das eigene kursierende Profil zu verschaffen, können Sie mindestens einmal im Kalenderjahr eine unentgeltliche Auskunft bei Unternehmen und Auskunfteien wie Schufa, Creditreform, Crif, Informa Soltion  und anderen einholen. Wie oft eine kostenlose Auskunft bei den Auskunfteien eingeholt werden kann, ist gesetzlich nicht vorgeschrieben.

Es empfiehlt sich, mindestens einmal im Jahr bei den Auskunfteien Informationen einzuholen, welche personenbezogenen Daten zu welchem Zweck dort gespeichert sind, woher sie stammen und an wen sie weitergegeben werden. Sie können auch die Namen der Unternehmen erfragen, an die diese Daten weitergegeben wurden.

So kommen Sie an die kostenlose Auskunft

Die kostenlose Auskunft können Sie formlos schriftlich, per Fax, E-Mail, SMS oder mündlich sowie telefonisch verlangen. Wenn Sie Ihre Daten abfragen möchten, können Sie auch unseren kostenlosen Musterbrief nutzen. Das funktioniert übrigens nicht nur bei Schufa und Co., sondern auch bei anderen Unternehmen.

Auch auf ihren Internetseiten bieten die Auskunfteien Wege zur kostenlosen Auskunft – doch braucht es dorthin bisweilen bis zu fünf Klicks. Manchmal ist die kostenlose Variante hinter kostenpflichtigen Angeboten versteckt. Wer nicht aufpasst, der zahlt so schnell für eine Auskunft, die auch kostenlos zu erhalten wäre.

Hier finden Sie für eine Reihe von Auskunfteien direkt zur kostenlosen Auskunft: Schufa, Creditreform Boniversum, CRIF , Informa Solutions (arvato/Experian/infoscore.

Eine weitere Möglichkeit, kostenlos Einblick in den persönlichen Basisscore zu erhalten, bietet die App „bonify“. Um den Basisscore über bonify anzufordern, erfolgt eine Registrierung über den Personalausweis. Da sich die Registrierungsprozesse ändern können, wie zum Beispiel die mittlerweile nicht mehr vorhandene Möglichkeit der Registrierung über das eigene Bankkonto, ist es ratsam, sich die aktuelle Anleitung auf der Registrierungsseite genauer anzuschauen, um genau zu erfahren, welche persönlichen Daten man für eine Kontoeröffnung über bonify angeben

muss. Hier finden Sie die wichtigsten Fragen zur neuen bonify App.

Wichtig: Falsche Daten korrigieren

Werden beispielsweise beantragte Kredite ohne nachvollziebaren Grund nicht gewährt oder der Online-Kauf auf Rechnung abgelehnt wird, können auch fehelerhaft gespeicherte Daten die Ursache sein. In Zweifelsfällen kann es sinnvoll sein, eine Selbstauskunft einzuholen, um die Richtigkeit der gespeicherten Daten zu überprüfen.

Falsche oder unzulässig gespeicherte Daten müssen die Auskunfteien unentgeltlich berichtigen, löschen oder die Verarbeitung einschränken. Für den Korrekturwunsch reicht ein formloses Schreiben, in dem Sie konkret angeben, welche Daten unrichtig sind. Wenn möglich, sollten Sie dies durch  entsprechende Unterlagen belegen.

Wurden falsche Daten gespeichert, hat der Betroffene nicht nur einen Anspruch gegen die Auskunftei, sondern auch gegen das Unternehmen, das die Daten an die Auskunftei übermittelt hat. Hier sollte der Verbraucher geltend machen, dass die Löschung der übermittelten Daten bei der Auskunftei veranlasst wird.

Die Auskunft sollten Sie immer ohne Kopie des Personalausweises einholen. Denn der Nachweis Ihrer Identität ist nur erforderlich, wenn diese nicht zweifelsfrei festgestellt werden kann – etwa wenn die Anschrift in der Anfrage von der bei der Auskunftei gespeicherten abweicht. In diesem Fall können Sie der Auskunftei eine Kopie Ihres Personalausweises zusenden. Da Name, Anschrift und Geburtsdatum zur Identifizierung ausreichen, sollten Sie alle anderen Daten, wie zum Beispiel die Personalausweisnummer, auf der Kopie schwärzen.

Strengere Auflagen bei Erstellung von Score-Werten

Um sich vor säumigen Kunden zu warnen, können Unternehmen offene Forderungen nur unter strengen Auflagen an eine Auskunftsstelle melden. Unternehmer dürfe nicht jeden Zahlungsrückstand sofort an eine Auskunftei weitergeben.Grundsätzlich dürfen Zahlungsrückstände nur dann an eine Auskunftei übermittelt werden, wenn die betroffenen Person eingewilligt hat oder ein berechtigtes Interesse an der Datenweitergabe besteht (Art. 6 DSGVO).

Sollen die Informationen über Zahlungsrückstände zur Erstellung von Scorewerten über Bonität, Zahlungsfähigkeit etc. genutzt werden, ist dies u.a. nur zulässig, nachdem säumige Zahler zweimal schriftlich gemahnt worden sind, eine vierwöchige Frist zwischen erster Mahnung und Weitergabe der Daten besteht,  betroffene Personen über die geplante Meldung unterrichtet worden sind und keine Einwände gegen die Forderung haben (§ 31 BDSG neu).

Das bietet allerdings keinen ausreichenden Schutz: Wird Ihnen ein Vertrag mit unberechtigten Zahlungsaufforderungen untergeschoben, kann auch ein solcher unberechtigter Vorgang bei Auskunfteien landen und in deren Bewertung zu einem schlechteren Score-Wert führen, der dann bei anfragenden Unternehmen kursiert.

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