Wie wird gefördert?

Stand:
Die Riesterförderung besteht aus zwei Teilen - der Grundzulage und den Kinderzulagen sowie eventuellen Steuerersparnissen durch den Abzug von Sonderausgaben.
Off

Anspruch auf die Grundzulage haben sowohl unmittelbar als auch mittelbar Förderberechtigte.

Die Kinderzulage erhält der Zulageberechtigte für Sprösslinge, für die er Kindergeld bezieht - maximal bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres des Nachwuchses.

Wichtig: Unabhängig von der tatsächlichen Kindergeldzahlung wird die Kinderzulage auf den Vertrag der Mutter überwiesen. Nur auf gemeinsamen schriftlichen Antrag der Ehepartner, der jährlich neu gestellt werden muss, kann die Kinderzulage auf den Vertrag des Vaters überwiesen werden.

Grund- und Kinderzulagen
Grundzulage je Förderberechtigtem175,00 Euro
Kinderzulage: Geburt des Kindes vor 2008185,00 Euro
Kinderzulage: Geburt des Kindes ab 2008300,00 Euro
Einmaliger Berufseinsteigerbonus1200,00 Euro

 

1) Im Jahr des Vertragsabschlusses darf das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet sein.

Sonderausgabenabzug

Die gesamte Sparleistung - Eigenbeitrag plus Zulagen - kann von unmittelbar Förderberechtigten als Sonderausgabe zusätzlich mit der Einkommensteuererklärung für das jeweilige Beitragsjahr geltend gemacht werden. Sie beträgt pro Steuerpflichtigen, der unmittelbar förderberechtigt ist, maximal 2.100,00 Euro.

Das Finanzamt berücksichtigt die Höhe des Anspruchs auf Zulagen automatisch; im Rahmen der so genannten Günstigerprüfung stellt der Fiskus fest, ob der Zulagenanspruch höher oder geringer als die sich ergebende Steuererstattung ist.

Eine Steuererstattung, die über den Anspruch auf Riester-Zulagen hinausgeht, wird ausgezahlt bzw. mit eventuellen Steuerschulden verrechnet.

Beispiel

Ein gut verdienender Single hat ein zu versteuerndes Einkommen in Höhe von 52.500 Euro. Auf diese Summe müsste er für das Jahr 2020 eigentlich 13.852,15 Euro an Einkommenssteuer und Solidaritätszuschlag zahlen (Kirchensteuer wird im Folgenden nicht berücksichtigt).

In seinen Riestervertrag fließt der maximal mögliche Sparbeitrag in Höhe von 2.100,00 Euro. Dieser Gesamtsparbeitrag setzt sich zusammen aus 175,00 Euro Zulage und 1.925,00 Euro Eigenbeitrag.

Die 2.100 Euro können steuerlich als Sonderausgabe geltend gemacht werden. Dadurch reduziert sich das zu versteuernde Einkommen auf 50.400,00 Euro. Auf diese Summe muss der Single aber im Jahr 2020 nur 12.974,39 Euro an Einkommenssteuer und Soli-Zuschlag zahlen. Die Differenz zur Situation ohne Riestervertrag beträgt 877,76 Euro.

Allerdings wird davon noch die Zulage abgezogen, um eine Doppelförderung zu vermeiden. Denn die Zulage in Höhe von 175,00 Euro fließt direkt in den Riestervertrag. Am Ende bekommt der Single in diesem Beispiel daher eine Steuererstattung in Höhe von 877,76 - 175,00 = 702,76 Euro.

Die Beträge für die Steuerpflicht wurden über den Steuerrechner des Bundesfinanzministeriums ermittelt.

Ratgeber-Tipps

Steuererklärung für Rentner und Pensionäre 2022/2023
Der aktuelle Steuer-Ratgeber führt einfach und leicht verständlich durch alle Steuerformulare und enthält viele…
Neues Wohnen im Alter
Die meisten Menschen möchten möglichst lange in den eigenen vier Wänden bleiben, und es gibt mittlerweile viele,…
Lachender Mann mit Geldscheinen in der Hand

Vergleich mit primaholding-Unternehmen: Letzte Chance für Verbraucher:innen

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat mit primastrom, voxenergie und nowenergy einen Vergleich geschlossen. Es ging dabei um überhöhte Preise und unangemessene Vertragslaufzeiten. Noch bis zum 31. Dezember 2024 können Sie sich an die Unternehmen wenden und sich auf den Vergleich berufen.
Ein Gesundheitsgerät neben dem Wort Aufruf in einem Ausrufezeichen.

Healy: Vorsicht vor falschen Gesundheitsversprechen

Bei den Verbraucherzentralen haben sich in den letzten Monaten die Beschwerden über das Produkt "Healy" gehäuft, weil selbstständige „Healy“-Vertriebspartner:innen behaupten, das Produkt würde etwa bei Multipler Sklerose, Depressionen, ADHS oder Hauterkrankungen helfen. Diese Heilsversprechen sind nicht haltbar.
Foto einer Frau, die auf einem Sofa sitzt und bestürzt in ein geöffnetes Paket schaut.

Shoppen auf Online-Marktplätzen: Verbraucher:innen erwarten sichere Produkte

Die Mehrheit der Verbraucher:innen erwartet, dass die Produkte auf Online-Marktplätzen sicher und gesetzkonform sind – und sehen die Plattformbetreiber in der Verantwortung. Das zeigt eine Befragung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Aktuell sind Plattformen nicht in der Pflicht, Produktsicherheit zu gewährleisten.