Klage wegen überhöhter Inkassogebühren

Pressemitteilung vom
Die Verbraucherzentrale Bayern geht gegen Inkassodienst vor
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Die Verbraucherzentrale Bayern hat den Inkassodienst RSW Beratung verklagt. Das Unternehmen versendet massenhaft Schreiben an Verbraucher wegen angeblich offener Forderungen aus Onlineverträgen. Dabei veranschlagt der Inkassodienst für seine Tätigkeit eine 1,5-fache Geschäftsgebühr. „Wir sind der Auffassung, dass ein 1,5-facher Gebührensatz für ein Forderungsschreiben deutlich überzogen ist“, sagt Tatjana Halm, Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern. „Diese Schreiben sind standardisierte Massenbriefe. Die überhöhte Gebühr ist für den geringen Aufwand nicht gerechtfertigt.“ Nachdem die RSW Beratung keine Unterlassungserklärung abgegeben hat, reichte die Verbraucherzentrale Bayern jetzt Klage beim Landgericht Dortmund ein.

Inkassodienste orientieren sich bei der Höhe ihrer Kosten an den Regelungen, die für Anwälte gelten. „Je nach Aufwand und Schwere der Tätigkeit können zwar grundsätzlich Gebühren zwischen dem 0,5- bis 2,5-fachen Gebührensatz anfallen, aber dies ist bei Inkassodienstleistungen selten gerechtfertigt“, betont Tatjana Halm. „Unserer Meinung nach ist für eine einfache Inkassotätigkeit in Einzelfällen sogar nur eine 0,3-fache Geschäftsgebühr gerechtfertigt. Denn eine Auseinandersetzung in der Sache oder eine rechtliche Prüfung der zugrundeliegenden Forderung finden oftmals nicht statt.“

Immer wieder erhält die Verbraucherzentrale Bayern Beschwerden über Inkassodienste, die überhöhte Kosten für ihre Tätigkeit verlangen. Die Verbraucherschützer setzen sich daher für eine bessere Regulierung des Inkassowesens ein. Wer Fragen zum Thema hat, kann sich an die Verbraucherzentrale Bayern wenden. Die Beratungsstellen sind zu finden unter www.verbraucherzentrale-bayern.de. Auf der Homepage gibt es weitere Informationen und einen kostenlosen Inkasso-Check, um Forderungen zu überprüfen.

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