Corona-Lockdown: Fitnessstudios müssen Mitgliedsbeiträge zurückzahlen

Pressemitteilung vom
Zahlreiche Verbraucherinnen und Verbraucher sind betroffen

Viele Sportbegeisterte konnten letztes Jahr ihre Fitnessstudios nicht besuchen. Aufgrund behördlicher Anordnungen blieben diese während der Corona-Pandemie mehrmals wochenlang geschlossen. Bei der Verbraucherzentrale Bayern beschweren sich derzeit zahlreiche Verbraucher. Der Grund: Ihr Fitnessstudio erstattet für die Zeit der Schließung gezahlte Beiträge nicht zurück. Mit seinem Urteil vom 9. Juli 2021 (Az. 2 S 35/21) stärkt das Landgericht Osnabrück die Sportler. Eingezogene Mitgliedsbeiträge müssen erstattet werden.
 
Ein Betroffener hatte Klage eingereicht, da sich sein Fitnessstudio weigerte, die Beiträge zurückzuzahlen. Er muss für diesen Zeitraum nicht zahlen, so das Gericht. Das Fitnessstudio konnte ihm, während das Studio geschlossen war, seine Räume nicht zum Trainieren zur Verfügung stellen. Damit hat das Fitnessstudio seinen Teil des Vertrages nicht erfüllt. Das Sportstudio ist deshalb nicht berechtigt, für diesen Zeitraum eine Gegenleistung in Form der Mitgliedsbeiträge zu verlangen. „Wir teilen diese Ansicht“, sagt Tatjana Halm, Juristen bei der Verbraucherzentrale Bayern. „Auch wenn der Fitnessstudiobetreiber nachträglich Zahlungen verlangt, haben Verbraucher nun die Möglichkeit, ihm dieses Urteil entgegenzuhalten.“

„Gutscheinlösung“ als Übergangsregelung

Das Gericht weist außerdem darauf hin, dass das Fitnessstudio einen Gutschein in Höhe der Beiträge hätte ausstellen können. Der Gesetzgeber habe mit der sogenannten Gutscheinlösung eine Übergangsregelung geschaffen. Damit sollen Fitnessstudios vor einer großen Anzahl an Rückzahlungen geschützt werden. In der Übergangsregelung ist auch festgelegt, dass sich Verbraucher ab dem 1. Januar 2022 ihre nicht genutzten Gutscheinbeträge auszahlen lassen können.
 
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Das Landgericht Osnabrück hat die Revision zugelassen. Weitere Informationen zu diesem Thema gibt es im Podcast der Verbraucherzentrale Bayern unter www.verbraucherzentrale-bayern.de/podcast-by.

Off
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Verbraucherzentrale Bundesverband reicht Sammelklage gegen Vodafone ein

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Hintergrund: 2023 erhöhte das Unternehmen bei laufenden Verträgen für Internet und Festnetzanschluss einseitig die Preise. Jetzt ist das Klageregister eröffnet und Sie können sich eintragen.
Gaspreis wird mit Zeigefinger an einem Chronograph geberemst

Energiepreisbremsen, Härtefallfonds: Die Maßnahmen der Bundesregierung

Mit den Preisbremsen bei Strom, Gas und Fernwärme hielt der Staat die Preise für 2023 im Zaum, erst darüber wurde es deutlich teurer. Für Heizöl und andere Brennstoffe gab es einen Härtefallfonds. Hier finden Sie alle Informationen, die für diese Zeit galten und können Ihre Rechnungen prüfen.
Ein Mann fährt auf einem Lastenfahrrad

Verkaufsstopp bei Babboe: Zwei weitere Modelle sind betroffen

Die niederländische Behörde für Lebensmittel- und Verbrauchsgütersicherheit hatte im Februar den Verkauf von Lastenrädern der Marke Babboe gestoppt. Da bei einigen Modellen Sicherheitsmängel vorlagen, die zum Teil in Rahmenbrüchen endeten, muss sich der Lastenfahrrad-Hersteller nun mit strafrechtlichen Ermittlungen auseinander setzen.