Die schwierige Schneesituation in vielen bayerischen und österreichischen Skigebieten verunsichert derzeit viele Urlauber. Angesichts der Bilder und Berichte aus betroffenen Regionen würde der eine oder andere die Reise lieber stornieren. Doch wann ist das möglich? „Wenn der Skiort aufgrund einer extremen Wetterlage nicht erreichbar ist und der Ort evakuiert werden musste, dann ist das höhere Gewalt“, sagt Tatjana Halm, Juristin der Verbraucherzentrale Bayern. Dies bedeutet für Verbraucher, die den Urlaub bei einem Veranstalter als Pauschalreise gebucht haben: Sie können vor der Abreise vom Vertrag zurück treten und die Reise kostenlos stornieren. Anders ist die Rechtslage, wenn die Anreise und die Unterbringung einzeln als Individualbausteine gebucht werden. Betroffene können in diesem Fall nur auf die Kulanz des Hotels hoffen: „Anspruch auf eine kostenlose Stornierung haben sie nicht“, so Tatjana Halm.
Die Liftbetreiber schließen meist in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Erstattung der Tickets aus, wenn die Lifte wegen schlechtem Wetter nicht laufen. Die Verbraucherzentrale Bayern empfiehlt gegenwärtig, die Liftkarten nicht im Vorfeld, sondern als aktuelle Tageskarten zu kaufen. Weitere Informationen gibt es unter www.verbraucherzentrale-bayern.de. Fragen zum Thema beantworten die örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Bayern.