PRÄMIENSPAREN: MUSTERFESTSTELLUNGSKLAGE GEGEN STADTSPARKASSE MÜNCHEN

Pressemitteilung vom
Auslöser sind fehlerhafte Zinsberechnungen und Kündigungen

•    Der vzbv reicht in Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale Bayern Musterfeststellungsklage gegen die Stadtsparkasse München ein.

•    Das Gericht soll klären, ob die Kündigungen tausender Prämiensparverträge rechtmäßig waren. Es hat zudem darüber zu entscheiden, ob die Stadtsparkasse jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt hat.

•    Nach Berechnungen der Verbraucherzentrale belaufen sich die Nachzahlungsansprüche auf durchschnittlich mehr als 4.600 Euro pro Vertrag.

Off

Die Stadtsparkasse München hat vielen tausend Kundinnen und Kunden die attraktiven Langzeitverträge „Prämiensparen flexibel“ gekündigt. Zahlreiche Betroffene ließen daraufhin ihre Verträge und Zinsgutschriften bei der Verbraucherzentrale Bayern überprüfen. Die Verbraucherschützer halten die Kündigungen in vielen Fällen für unzulässig und die Zinszahlungen für zu niedrig. Deshalb reicht der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) nun mit Unterstützung der Verbraucherzentrale Bayern vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht Musterfeststellungsklage gegen die Stadtsparkasse ein.

„Die Stadtsparkasse München kommt ihren Kundinnen und Kunden weiterhin nicht entgegen, obwohl aus Sicht der Verbraucherzentrale die Zinsen falsch berechnet wurden. Deshalb klagen wir jetzt. Mit Hilfe unserer Klage können sich Verbraucher zur Wehr setzen“, sagt Sebastian Reiling, Referent beim vzbv. „Eine Beteiligung ist für die Sparer kostenlos und unkompliziert möglich.“

Seit Jahren kritisieren die Verbraucherzentralen die falschen Zinsberechnungen der Sparkassen bei Prämiensparverträgen. Auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat die Sparkassen aufgefordert, auf ihre Kunden zu zugehen und eine angemessene Lösung anzubieten. Bei einem runden Tisch dazu hatte der Sparkassenverband Ende November 2020 keine Zugeständnisse machen wollen.

ANSPRÜCHE VON DURCHSCHNITTLICH MEHR ALS 4.600 EURO
„Wir lassen betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher nicht im Regen stehen“, sagt Sascha Straub, Referatsleiter Finanzdienstleistungen bei der Verbraucherzentrale Bayern. Die Verträge waren ursprünglich eher niedrig verzinst, bieten aus heutiger Sicht aber aufgrund der Prämien eine attraktive Rendite. „Den Verbrauchern wurde durch die Kündigung die Chance auf erhebliche Prämienzahlungen für die Zukunft genommen“, sagt Sascha Straub. „Und es müssen den Sparern endlich die zustehenden Zinsen ausgezahlt werden. Nach unseren Berechnungen belaufen sich die Ansprüche auf durchschnittlich mehr als 4.600 Euro pro Vertrag.“

DIESE SPARER KÖNNEN PROFITIEREN
Beteiligen können sich Kunden, die bei der Stadtsparkasse München einen Sparvertrag „Prämiensparen flexibel“ abgeschlossen haben. Der Vertrag muss bestimmte Voraussetzungen hinsichtlich des Wortlauts der Zinsanpassungsklausel und der Prämienstaffel erfüllen.

KLAGEREGISTER ÖFFNET DEMNÄCHST
Noch können betroffene Verbraucher nicht selbst aktiv werden, denn das Ge-richt muss die Klageschrift zunächst prüfen. Voraussichtlich in wenigen Wo-chen wird die Klage im Klageregister des Bundesamtes für Justiz öffentlich bekannt gemacht. Dann können sich Verbraucher in das Register eintragen und sich damit der Klage kostenlos anschließen. Der vzbv und die Verbraucherzentrale Bayern werden über die Eröffnung des Klageregisters informieren.

DIE VERBRAUCHERZENTRALE BAYERN HILFT
Für Fragen zur Musterfeststellungsklage gegen die Stadtsparkasse München hat die Verbraucherzentrale ein Infotelefon eingerichtet. Von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 9 bis 12 Uhr informieren Rechtslotsen unter (089) 90 40 97 14 zum Ortstarif, welche Fälle grundsätzlich zur Klage passen. Alle weiteren Informationen zur Klage sind unter www.verbraucherzentrale-bayern.de/sskm oder unter www.musterfeststellungsklagen.de/stadtsparkasse-muenchen zu finden. Auf den Webseiten gibt es auch Antworten auf häufig gestellte Fragen sowie die Möglichkeit, einen News-Alert zu abonnieren.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Verbraucherzentrale Bundesverband reicht Sammelklage gegen Vodafone ein

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Hintergrund: 2023 erhöhte das Unternehmen bei laufenden Verträgen für Internet und Festnetzanschluss einseitig die Preise. Jetzt ist das Klageregister eröffnet und Sie können sich eintragen.
Gaspreis wird mit Zeigefinger an einem Chronograph geberemst

Energiepreisbremsen, Härtefallfonds: Die Maßnahmen der Bundesregierung

Mit den Preisbremsen bei Strom, Gas und Fernwärme hielt der Staat die Preise für 2023 im Zaum, erst darüber wurde es deutlich teurer. Für Heizöl und andere Brennstoffe gab es einen Härtefallfonds. Hier finden Sie alle Informationen, die für diese Zeit galten und können Ihre Rechnungen prüfen.
Ein Mann fährt auf einem Lastenfahrrad

Verkaufsstopp bei Babboe: Zwei weitere Modelle sind betroffen

Die niederländische Behörde für Lebensmittel- und Verbrauchsgütersicherheit hatte im Februar den Verkauf von Lastenrädern der Marke Babboe gestoppt. Da bei einigen Modellen Sicherheitsmängel vorlagen, die zum Teil in Rahmenbrüchen endeten, muss sich der Lastenfahrrad-Hersteller nun mit strafrechtlichen Ermittlungen auseinander setzen.