Förderung von Sonnenstrom wird reformiert

Pressemitteilung vom
Wichtige Änderungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz
Off

Zum Jahresbeginn 2021 sind wichtige Änderungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Kraft getreten. Darauf weist die Verbraucherzentrale Bayern hin. Das EEG regelt die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen wie Solarenergie und Windenergie. Verbraucherinnen und Verbraucher, die bereits Strom mit einer Photovoltaik-Anlage erzeugen oder dies in Zukunft tun möchten, sind mehrfach von den Änderungen betroffen.

Selbstnutzer von Sonnenstrom profitieren von einer neuen Regelung zum Eigenbedarf. Denn für Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von bis zu 30 Kilowatt muss keine EEG-Umlage für den Eigenverbrauch mehr gezahlt werden. Zuvor lag diese Grenze bei 10 Kilowatt. Für Anlagen von über 30 Kilowatt fällt eine reduzierte EEG-Umlage an. Zum Vergleich: Für jede aus dem Stromnetz gelieferte Kilowattstunde müssen Verbraucher 6,5 Cent EEG-Umlage bezahlen.

Der Netzanschluss kleiner Anlagen ist jetzt ohne Verzögerung möglich. Stromnetzbetreiber sind zum Anschluss von Photovoltaikanlagen grundsätzlich verpflichtet. Reagiert ein Netzbetreiber nicht unverzüglich mit einem Zeitplan auf das Anschlussbegehren eines Verbrauchers, darf dieser eine Anlage mit bis zu 10,8 Kilowatt spätestens nach einem Monat anschließen.

Keine Förderung mehr für über 20 Jahre alte Anlagen

Für Solar-Anlagen, die 2001 oder früher in Betrieb genommen wurden, besteht kein Anspruch mehr auf Förderung. Die Reform des EEG-Gesetzes ermöglicht es betroffenen Anlagenbetreibern jedoch, weiterhin Strom in das öffentliche Netz einzuspeisen. Für diesen Strom erhalten sie einen üblichen Marktpreis. Diese Übergangsregelung gilt bis 2027.

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale hilft bei allen Fragen zu Photovoltaikanlagen und zu Fördermöglichkeiten. Die Beratung findet derzeit online und telefonisch statt. Termine können unter der kostenlosen Telefonnummer 0800 809 802 400 vereinbart werden. Weitere Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de.

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Frau im bunten dicken Wollpulli sitzt mit Teetasse und Heizkostenabrechnung vor einer Heizung

Unterstützung bei hohen Heizkosten: Ihr Recht auf Sozialleistungen

Auch Menschen mit regelmäßigem Einkommen können Anspruch auf Sozialleistungen bei hohen Heizkosten haben. Die Verbraucherzentrale erklärt, worauf Sie achten sollten.
Grafik mit Motiven

Neues Jahr, neue Gesetze: Was sich für Verbraucher:innen 2024 ändert

Von Verbraucherrecht über Finanzen und Energie bis hin zu Umweltfragen: Das neue Jahr bringt für Verbraucher:innen zahlreiche Neuerungen. Wir informieren Sie über die wichtigsten Änderungen für das Jahr 2024.
Bild eines betrügerischen Briefs

Betrügerische Schreiben zu Lotto und Gewinnspielen per Post

Die Verbraucherzentralen warnen vor Mahnbriefen mit unberechtigten Forderungen verschiedener angeblicher Kanzleien. In den Schreiben werden die Empfänger:innen aufgefordert, Geld für einen Dienstleistungsvertrag zu bezahlen. Wir sagen Ihnen, wie Sie reagieren sollten.