Black Friday: Vorsicht vor falschen Rabatten

Pressemitteilung vom
Der Trick mit der unverbindlichen Preisempfehlung
Off

Viele Black-Friday-Rabatte sind kleiner, als sie scheinen. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten deshalb Preise langfristig vergleichen oder über Alternativen nachdenken und Produkte leihen oder gebraucht kaufen.

Am Black Friday locken viele Händler mit besonders großzügigen Angeboten. Doch bei diesen Rabatten wird häufig getrickst. Händler umgehen die gesetzliche Pflicht, bei Preissenkungen den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage anzugeben. Immer wieder wird stattdessen der Sonderpreis mit der unverbindlichen Preisempfehlung (UVP) des Herstellers verglichen. Nur wenige Händler verlangen die oft hoch angesetzte UVP.  

Echte Schnäppchen sicher erkennen

Verbraucher sollten deshalb Preise im Voraus prüfen. So können sie sicher gehen, dass es sich am Black Friday um ein echtes Schnäppchen handelt. „Die aktuelle Gesetzeslage ermöglicht es, Rabatte vorzutäuschen, ohne dass Verbraucher dies auf den ersten Blick erkennen können. Hier müssen die gesetzlichen Regeln dringend angepasst werden“, sagt Tatjana Halm, Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern.

Besser leihen statt kaufen

Doch Rabatttricks sind nicht das einzige Risiko. Wer sich von Werbung und vermeintlichen Schnäppchen verleiten lässt, kauft oft Dinge, die er nicht braucht. Für selten genutzte Produkte wie eine Bohrmaschine kann das Leihen eine Alternative sein – sei es beim Nachbarn oder über Sharing-Plattformen. Auch der Kauf gebrauchter Artikel ist eine nachhaltige Option. Tipps zu diesen Alternativen gibt es unter www.verbraucherzentrale-bayern.de.

Hintergrund zur fehlenden Preistransparenz bei Rabatten

Die Verbraucherzentrale Bayern hatte die Masche mit der Unverbindlichen Preisempfehlung bereits im Rahmen einer Stichprobe aus dem Jahr 2022 festgestellt. Die diesjährige Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK) hat das Thema aufgegriffen und gesetzliche Nachbesserungen in der Preisangabenverordnung gefordert. Ziel ist es, die Rechte der Verbraucher zu stärken und die Transparenz bei Preisangaben zu erhöhen. Weitere Informationen dazu sind hier zu finden. 
 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Ratgeber-Tipps

So gut schmeckt Klimaschutz
Rund ein Fünftel der schädlichen Treibhausgasemissionen gehen hierzulande aufs Konto unserer Ernährung. Anders als in…
Ratgeber Einfach nachhaltig
Mehr Unabhängigkeit von Öl, Kohle und Gas. Der Abschied vom Verbrennungsmotor. Ein Aktionsprogramm zum natürlichen…
Lachender Mann mit Geldscheinen in der Hand

Vergleich mit primaholding-Unternehmen: Letzte Chance für Verbraucher:innen

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat mit primastrom, voxenergie und nowenergy einen Vergleich geschlossen. Es ging dabei um überhöhte Preise und unangemessene Vertragslaufzeiten. Noch bis zum 31. Dezember 2024 können Sie sich an die Unternehmen wenden und sich auf den Vergleich berufen.
Ein Gesundheitsgerät neben dem Wort Aufruf in einem Ausrufezeichen.

Healy: Vorsicht vor falschen Gesundheitsversprechen

Bei den Verbraucherzentralen haben sich in den letzten Monaten die Beschwerden über das Produkt "Healy" gehäuft, weil selbstständige „Healy“-Vertriebspartner:innen behaupten, das Produkt würde etwa bei Multipler Sklerose, Depressionen, ADHS oder Hauterkrankungen helfen. Diese Heilsversprechen sind nicht haltbar.
Foto einer Frau, die auf einem Sofa sitzt und bestürzt in ein geöffnetes Paket schaut.

Shoppen auf Online-Marktplätzen: Verbraucher:innen erwarten sichere Produkte

Die Mehrheit der Verbraucher:innen erwartet, dass die Produkte auf Online-Marktplätzen sicher und gesetzkonform sind – und sehen die Plattformbetreiber in der Verantwortung. Das zeigt eine Befragung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Aktuell sind Plattformen nicht in der Pflicht, Produktsicherheit zu gewährleisten.