Wichtiger Hinweis
Diese Anwendung soll Verbraucher:innen eine erste Einschätzung ihres Falles bieten. Dabei haben wir die uns zugängliche Rechtsprechung ausgewertet. Da die Fälle, in denen Forderungen durch ein Inkassobüro geltend gemacht werden, häufig vor den Amtsgerichten verhandelt und dann auch nicht in die Berufungsinstanz geführt werden (teilweise auch gar nicht können, weil die erforderliche Berufungsbeschwerde von 600,00 € nicht erreicht ist), kommt es entscheidend auf die Einschätzung des/der zuständigen Richters/Richterin an. Dies schließt es aus, dass für die hier vorgelegte erste Einschätzung die Gewähr übernommen werden kann, dass ihr das zuständige Gericht folgt. Die Bewertungen entsprechen der Rechtsauffassung der Verbraucherzentralen. Alle bereitgestellten Angaben und Informationen wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt mit unten angegebenem Stand. Für die Vollständigkeit und Aktualität darüber hinaus kann keine Gewähr übernommen werden.
Aussagen zu komplexeren Sachverhalten oder in Bezug auf beschränkt oder nicht geschäftsfähige Personen (auch Minderjährige) können nicht getroffen werden. Die getroffenen Aussagen beruhen auf den Angaben, die Sie in das System eingegeben haben. Diese Angaben können von uns nicht auf Vollständigkeit und Richtigkeit überprüft werden.
Bei jeglichen Zweifeln, sowie vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung, raten wir dringend, eine Beratung, zum Beispiel in einer Verbraucherzentrale, in Anspruch zu nehmen. Auf diese Weise kann eine individuelle Beurteilung erfolgen. Generell gilt der Grundsatz, dass Beträge, von denen Sie wissen, dass sie zu Recht gefordert werden, auch bezahlt werden sollten. Es macht keinen Sinn, einen kostenaufwändigen Rechtsstreit, den man nur verlieren kann, zu riskieren. Wenn Sie sich also „nur“ wegen der zusätzlichen Kosten wehren wollen, zahlen Sie auf jeden Fall die sogenannte Hauptforderung, d.h. die Teilbeträge, über die Sie nicht streiten wollen. Allein ein Schreiben an das Inkassobüro kann nicht verhindern, dass die Forderung von dort gerichtlich geltend gemacht wird. Sie müssen deshalb immer auf der Hut sein, ob Ihnen gerichtliche Schreiben (Mahnbescheid oder Klageschrift) zugestellt werden. Darauf müssen Sie auf jeden Fall reagieren, da ansonsten, allein weil Sie keine Maßnahmen ergriffen haben, eine Verurteilung droht. Achten Sie auf gerichtliche Fristen und wenden Sie sich im Bedarfsfall an eine Verbraucherberatungsstelle oder an eine/n Rechtsanwalt/Rechtsanwältin.
Stand: 29. November 2022