Achtung: Unerwünschte Verträge am Telefon

Stand:
Verbraucher:innen berichten vermehrt von untergeschobenen Verträgen nach Werbeanrufen. Besonders häufig werden Nahrungsergänzungsmittel-Abos und Energieverträge gemeldet.
Grafik von einer Frau, die ein Handy-Display zeigt
Off
Icon Warnung

Wovor warnen wir?

 

Vertreter rufen bei Ihnen an und bewerben ein Produkt oder ein Abo. Manchmal nennen sie eine Umfrage oder ein Gewinnspiel als Grund für den Anruf. Ohne dass Sie Ihr Einverständnis geben, wird Ihnen dann ein Vertrag bzw. ein Produkt zugeschickt.

  • Besonders häufig werden unerwünschte Nahrungsergänzungsmittel-Abos von Hirschberger Naturrat oder Energieverträge gemeldet.
  • Es ist schwierig den vorherigen Energievertrag zurückzubekommen, sobald ein neuer abgeschlossen wurde.
  • Hirschberger fordert mit Inkasso-Unternehmen die Zahlungen ein, selbst wenn die Pillen wieder zurückgeschickt wurden.
Icon Was tun?

Was können Sie tun?

 
  • Geben Sie am Telefon keine persönlichen Daten wie Ihre Adresse oder Stromzählernummern weiter – bestätigen Sie die Daten auch dann nicht, wenn der Anrufer bereits Daten von Ihnen vorliegen hat.
  • Kontaktieren Sie die Verbraucherzentralen, wenn Sie ungewollt einen Vertrag am Telefon abgeschlossen haben.
Icon Informationen

Weitere Informationen

 

Beschwerdepostfach-Banner

Ihre Erfahrungen sind wichtig!

Für die Marktbeobachtung aus Verbrauchersicht können Ihre Erfahrungen sehr wertvoll sein: Schildern Sie uns Ihre Schwierigkeiten mit Unternehmen, Anbietern oder Produkten.

Nutzen Sie unser kostenloses Beschwerdeformular >>


Was kostet eine Photovoltaikanlage?

Wenn Sie eine Solarstromanlage anschaffen möchten, sollten Sie mehrere Angebote vergleichen.
Lebensversicherung

Lebensversicherer FWU ist insolvent – was das für Sie bedeutet

Die FWU-Holdinggesellschaft ist insolvent. Mit ihr betroffen ist das luxemburgische Tochterunternehmen FWU Life Insurance Lux S.A.. Gegenüber der österreichischen Tochtergesellschaft erließ die Aufsicht zum Schutz der Verbraucherinteressen Maßnahmen.
Eine ältere Dame fährt im Treppenhauf mit einem Treppenlift

BGH-Urteil: Widerrufsrecht gilt auch bei Montage von Treppenliften

Auch die Montage von Treppenliften können Kund:innen widerrufen. Mit dieser Entscheidung hat der Bundesgerichtshof der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg am 20. Oktober 2021 recht gegeben. Die oft teuren Verträge lassen sich mit bestimmten Fristen rückgängig machen.