Hier sind Antworten auf die wichtigsten Fragen:
Kann ich meinen alten Diesel zurückgeben, wenn ich jetzt die Finanzierung widerrufe?
Grundvoraussetzung für den Widerruf ist, dass der Kauf des Autos und der Finanzierungsvertrag rechtlich verbunden sind. Das ist in der Regel der Fall, wenn der Finanzierungsvertrag über den Händler gelaufen ist.
Weitere Voraussetzung ist, dass der Kreditvertrag fehlerhaft war. Nach dem jetzigen Stand der Rechtsprechung hat der Kunde in vielen Fällen ein Recht zum Widerruf, weil die finanzierende Bank zum Beispiel keine oder unvollständige Angaben darüber gemacht hat, ob und wie der Kunde den Vertrag vorzeitig beenden kann. So hat bereits eine signifikante Anzahl von Landgerichten im Sinne der Verbraucher geurteilt. Nachfolgend eine Auswahl von verbraucherfreundlichen Entscheidungen:
- Landgericht Arnsberg, Urteil vom 17.11.2017, Aktenzeichen: 2 O 45/17 Landgericht Berlin, Urteil vom 05.12.2017, Az: 4 O 150/16 (gegenstandslos)
- Landgericht Berlin, Urteil vom 15.02.2019, Az: 4 O 20/18
- Landgericht Ellwangen, Urteil vom 25.01.2018 Az: 4 O 232/Landgericht München I, Urteil vom 09.02.2018, Az: 29 O 14138/17
- Landgericht Stuttgart, Urteil vom 22.03.2018, Az: 14 O 340/17 Landgericht Wiesbaden, Urteil vom 09.08.2018, Az: 9 O 143/18
- Landgericht Erfurt, Urteil vom 08.03.2019, Az: 9 O 480/18 Landgericht Wuppertal, Urteil vom 21.10.2019, Az: 17 O 62/19 (betrifft einen Leasingvertrag)
- Landgericht Bochum, Urteil vom 05.03.2020, Az: I-1 O 374/19 (finanziertes Gebrauchtfahrzeug)
- Landgericht Hof, Urteil vom 18.03.2020, Az: 17 O 10/19
Allerdings sind nicht alle Urteile rechtskräftig oder die beklagte Bank hat aus taktischen Gründen - durch Anerkenntnis, Vergleich o.a. - eine wegweisende Gerichtsentscheidung vermieden. Gerichte in einem anderen Gerichtsbezirk oder in einer höheren Instanz können also durchaus anders urteilen. Zudem haben auch schon einzelne Landgerichte Verbraucherklagen abgewiesen:
- Landgericht Düsseldorf (Az. 11 O 37/17),
- Landgericht Köln (Az. 21 O 23/17)
Ein neuer Ansatz für einen Widerruf könnte sich aus der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 26. März 2020 (Aktenzeichen C-66/19) ergeben. Die Entscheidung betrifft das Widerrufsrecht bei (allgemeinen) Verbraucherdarlehen und erweitert möglicherweise den Kreis der Fehler in Widerrufsbelehrungen und Pflichtinformationen. Dies würde sich auch auf entsprechende Autofinanzierungen auswirken. Allerdings wird der BGH die Entscheidung des EuGH in bestimmten Fällen dann nicht anwenden, wenn der Kreditgeber die gesetzlich festgelegte Musterbelehrung ordnungsgemäß verwendet hat. Siehe hierzu auch unseren separaten Beitrag.