Die Verbraucherzentrale etabliert sich – die 60er und 70er

Geschichte der Verbraucherzentrale
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1960-1970

Verbraucherschutz ist für die meisten Bürger zu Beginn des Jahrzehnts noch ein Fremdwort. Viele glauben unkritisch, was ihnen die Werbung verspricht. Um das Bewusstsein für zu hohe Preise zu schärfen, meldet das "Markttelegramm" jede Woche die Preise der wichtigsten Lebensmittel. Angenommen werden die Beratungs- und Informationsangebote in erster Linie von der preisbewussten Mittelschicht. Bei sozial schwachen Bevölkerungsteilen sind die Verbraucherschützer kaum bekannt und die besser situierten Bürger glauben, keinen Bedarf an den Informationen zu haben. Mitte der 60er beginnt eine Phase des Umbruchs. Ein neues politisches Bewusstsein bildet sich in der Gesellschaft heraus.

In dieser Zeit wird den Verbraucherverbänden eine Klagebefugnis zugestanden: Durch Änderungen im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) erhalten sie 1965 die Möglichkeit, gegen unseriöse Werbemethoden von Unternehmen gerichtlich vorzugehen. Doch trotz des Kompetenzgewinns wird man als Organisation noch nicht genügend ernst genommen. Viele Händler weisen die Mitarbeiterinnen barsch ab, wenn sie im Namen von Verbrauchern reklamieren wollen.

1972

Einen großen Presseansturm müssen die Mitarbeiter anlässlich der Olympischen Spiele in München bewältigen. Bereits im Vorfeld des Großereignisses gehen zahlreiche Beschwerden über gestiegene Preise ein.

1973

Während das stürmische Wirtschaftswachstum in der BRD einer Konjunkturkrise weicht, erfolgt die endgültige Namensänderung in "Verbraucherzentrale Bayern e.V.". Im Freistaat gibt es nun fünf Beratungsstellen. Das dominierende Thema ist neben der Fleischpreissteigerung auch die Ölkrise. Für den 25. November und drei folgende Sonntage spricht die Bundesregierung ein Fahrverbot aus. In dieser Zeit entsteht der Bedarf an einer Energieeinsparberatung, die fünf Jahre später fest etabliert ist.

1977

Die Verbraucherzentralen erhalten die Befugnis, mit einer Unterlassungsklage gegen unzulässige Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) vorzugehen.

1978

In der Produktberatung sind Elektrohaushaltsgeräte wie Wäschetrockner und Geschirrspülmaschinen die begehrtesten Artikel. Tipps zum Gebrauchtwagenkauf gibt die Verbraucherzentrale Bayern auf den Verbraucherausstellungen Allgäuer Festwoche, Augsburger Frühjahrsmesse und Consumenta in Nürnberg. Unterdessen kommen in Deutschland die ersten "no-name"-Produkte auf den Markt.

Hand hält rote BahnCard 25

Nach Klage der Verbraucherzentrale: Kündigungsfrist für BahnCard verkürzt

Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Thüringen hat die Deutsche Bahn die Kündigungsfristen für die BahnCard von 6 auf 4 Wochen verkürzt. Dies gilt jedoch nicht für alle BahnCards, sondern nur unter bestimmten Bedingungen. Die Verbraucherzentrale will weiter klagen, noch aus einem anderen Grund.

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.

Urteil gegen Amazon: Gekauft ist gekauft

Amazon darf Kunden nach einer Kontosperrung nicht den Zugriff auf erworbene E-Books, Filme, Hörbücher und Musik verwehren. Wir helfen Betroffenen mit einem Musterbrief.