Snacks brauchen Bewegung

Stand:
Geändertes, modernes Ernährungsverhalten einerseits und zu wenig Bewegung im Alltag andererseits – diese Thematik greift die neue interaktive Ausstellung auf.

Geändertes, modernes Ernährungsverhalten einerseits und zu wenig Bewegung im Alltag andererseits – diese Thematik greift die neue interaktive Ausstellung auf.

Off

Wer im Beruf und Freizeit die meiste Zeit sitzt, verdoppelt sein Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Diabetes. Aufstehen ist die Devise, um den sitzenden Lebensstil zu durchbrechen. Bis zu 200 Kalorien pro Tag lassen sich allein durch regelmäßiges Aufste-hen verbrennen. Das kann einen Gewichtsverlust bis zu 10 Kilogramm pro Jahr bringen.

Gleichzeitig werden zum vorwiegend sitzenden Lebensstil in Beruf und Freizeit häufig etablierte Mahlzeiten durch Snacks ersetzt. Unter dem Begriff Snacks sind Lebensmittel zu verstehen, die zwischendurch verzehrt werden oder direkt von der Hand in den Mund. Viele Snacks werden hinsichtlich ihres Kaloriengehalts unterschätzt, so zum Beispiel das Croissant, die Leberkäsesemmel oder die Bratwurstsemmel.


Ziel der Ausstellung

Die Ausstellung "Snacks brauchen Bewegung" sensibilisiert Verbraucher für den Zusammenhang von Ernährung und Bewegung. Sie können ihren persönlichen Gesundheitsstatus per Taillenumfang checken, den Kaloriengehalt von Snacks einschätzen und lernen Bewegungsübungen kennen, die im Alltag leicht umsetzbar sind.



Zielgruppen

(Junge) Erwachsene, Berufstätige


Inhalt der Ausstellung

Im Mittelpunkt der Ausstellung stehen beliebte Snacks und deren Kaloriengehalt. Diese werden in Bezug gesetzt zu alltäglichen Bewegungen und sportlichen Aktivitäten. So erfahren die Besucherinnen und Besucher beispielsweise, dass für ein Croissant 24 Minuten Treppensteigen notwendig ist, um den Energiegehalt wettzumachen.


Die Ausstellung umfasst folgende Module:

Infobanner: Zwei Eyecatcher in Form von Infobannern thematisieren die Konsequenzen mangelnder Bewegung. Sie zeigen beispielsweise, was passiert, wenn man täglich einen Schokoriegel zusätzlich zum eigentlichen Energiebedarf isst. Es sei denn, man gleicht den Genuss mit mehr Bewegung aus.


Exponate: Beispiele von beliebten Snacks und die Gegenüberstellung für Aktivitäten zum Energieausgleich werden dargestellt.


Ernährungswaage: Interessierte können mit einer Ernährungswaage herausfinden, wie lange man beispielsweise Fußballspielen muss, um die Schokolade wieder auszugleichen.


Kurzfilme: Die Ausstellung wird multimedial mit unterhaltsamen Kurzfilmen zum Thema "Snacking" und zur "Förderung von Alltagsbewegungen" unterstützt.


Verzerrspiegel: Amüsant ist der optische Spiegel, der es ermöglicht, sein Spiegelbild mit einigen Kilos mehr Gewicht anschauen zu können.


Kostenlose Faltblätter: Darin sind die wichtigsten Botschaften anschaulich zusammengefasst. Ein Flyer mit Tipps und Anleitungen für einfache Bewegungsübungen hilft, das Erlernte konkret im Alltag umzusetzen.



Fragen zur Ausstellung richten Sie bitte an:
Verbraucherzentrale Bayern e.V.
Referat Lebensmittel und Ernährung
Dr. Martin Hofmeister
Mozartstr. 9
Tel.: 089 / 890 656 45
Fax: 089 / 890 656 50
E-Mail: hofmeister@vzbayern.de

Die Ausstellung wird mit Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten gefördert.

Eine ältere Dame fährt im Treppenhauf mit einem Treppenlift

BGH-Urteil: Widerrufsrecht gilt auch bei Montage von Treppenliften

Auch die Montage von Treppenliften können Kund:innen widerrufen. Mit dieser Entscheidung hat der Bundesgerichtshof der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg am 20. Oktober 2021 recht gegeben. Die oft teuren Verträge lassen sich mit bestimmten Fristen rückgängig machen.
Eine Frau steht vor einem geöffneten Paket mit Produkten und verweigert die Sendung

Vorsicht bei untergeschobenen Verträgen von Pflegehilfsmittelboxen

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen telefonisch Verträge für sogenannte kostenlose Pflegehilfsmittelboxen angeboten wurden. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse aber nur, wenn sie einen anerkannten Pflegegrad haben. Lehnt die Pflegekasse ab, können Verbraucher:innen auf den Kosten sitzenbleiben.
Telefon auf Werbebrief mit 1N-Logo

Sammelklage gegen 1N Telecom möglich: Verbraucherzentrale sucht Betroffene

Tausende beschweren sich über die 1N Telecom GmbH. Das Unternehmen schreibt Verbraucher:innen an, um ihnen einen 24-Monats-DSL-Vertrag anzubieten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält einige Vertragsklauseln für unwirksam. Er klagt auf Unterlassung und prüft Sammelklage.